Wenn man ein Onlineangebot aufbauen und bekannt machen möchte, bedarf es eines gut angelegten und perfekt durchdachten Marketingplans. Der Plan muss auf die Belange und Bedürfnisse des Internets zugeschnitten sein, sollen doch schließlich User erreicht werden, die regelmäßig und viel online unterwegs sind und außerdem eine gewisse Kaufkraft mitbringen.
Eine immer größer werdende Sparte stellen dabei Online-Casinos und vergleichbare Angebote dar. Wie verhält es sich da nun mit der Rechtlichkeit und der Rechtmäßigkeit?
Online-Glücksspiel ist (fast) ein Angebot wie jedes andereSo viel vorweg: Wenn die Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland registriert sind, dann ist alles ok. Für den Nutzer am Wichtigsten ist zu überprüfen, ob die Website, auf der man spielen will, staatlich registriert und geprüft sind.
Wenn die staatlichen Stellen ihr grünes Licht gegeben haben, dann darf beispielsweise ein Online-Casino seinen Betrieb aufnehmen, wenn es in die gesetzlichen Grenzen fällt, die seit der Änderung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) im Jahr 2012 etwas freier geworden sind. Zwar verbietet §4, Abs. 4 GlüStV weiterhin das normale Glücksspiel im Netz, doch bei staatlicher Genehmigung „können die Länder [...] den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erlauben".
Somit ist auch die Bewerbung von Online-Casinos in Deutschland legal, da es sich somit um ein Unternehmen vergleichbar anderer handelt. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Besonders, da es auf die Belange des modernen Internets wie kaum etwas anderes zugeschnitten ist, spielt das Social-Media-Marketing eine große Rolle. Und einer der größten und einflussreichsten Anbieter auf diesem Sektor ist Facebook.
Facebook als Werbeplattform nutzen - wer sich an die Regeln hält, hat hier gute ChancenFacebook ist ein Riese im Sektor der Social-Media-Plattformen. Dementsprechend groß ist auch die Zahl der Menschen, die man über Facebook erreichen kann. Wenn man als Betreiber eines Online-Casinos eine Facebook-Seite für das eigene Online-Casino anlegen möchte, so stellt das zu aller erst einmal kein Problem dar. Jedes Unternehmen kann hier Seiten anlegen und mit Content, Informationen und Updates zu neuen Entwicklungen füllen, soweit keine Volksverhetzung betrieben wird, keine pornografischen Inhalte verbreitet werden und sonst gegen kein Gesetz oder die Community-Standards von Facebook verstoßen wird.
Doch jedem, der Facebook als Werbeplattform nutzen möchte, sollte klar sein, dass hier ohne Pflege und Akquise neuer Fans nicht viel passieren wird. Denn wenn niemand die gestaltete Seite des Online-Casinos besucht, kann es auch keine Likes geben und dann kann auch niemand von der Facebook-Seite auf den Online-Auftritt des Casinos wechseln. Auf die Pflege und die Bereitschaft zur Bekanntmachung kommt es also an.
Pflege und Akquise der Zielgruppe - hier lauern die ersten Fallstricke
Facebook ist nicht zuletzt deshalb ein solch riesiges Unternehmen geworden, weil es in der Vergangenheit die Fähigkeit bewiesen hat, größerem Ärger mit Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden der meisten Länder aus dem Weg zu gehen. Da dies fester Bestandteil der Firmenphilosophie ist, gibt es auch für Fan-Seiten von Online-Casinos feste Regeln bei Facebook, die dem mit der Pflege betrauten Administrator bekannt sein sollten. Ein ganz zentraler Punkt: In Deutschland dürfen keine Besucher unter 18 Jahren zugelassen werden.
Wenn man einen Facebook-Auftritt für mehrere Länder plant, sollte man bedenken, dass hier unterschiedliche gesetzliche Zwänge bestehen könnten.
So ist das Mindestalter für Deutschland mit der Volljährigkeit (also mit 18 Jahren) erreicht. Da Selbiges in den USA jedoch beispielsweise erst mit 21 eintritt, dürfen dort Personen unter 21 Jahren nicht als Besucher zugelassen werden.
Verbindet man nun die Facebook-Auftritte für Deutschland und die USA hat man zwei Möglichkeiten. Man kann es bei der Einstellung 18+ belassen, wird sich damit aber eine Menge Ärger in den USA einhandeln. Oder man zielt von vornherein als Zielgruppe auf die Personen 21+ ab. Doch auch diese Vorgehensweise erscheint wenig ratsam, hat man doch so keine Möglichkeiten 18 - 20-jährigen potenziellen Kunden kennenzulernen und anzulocken. Aus diesem Grund sollte man sich auf ein Land oder zumindest mehrere Länder mit gleich gelagerter Rechtslage konzentrieren.
Seit einigen Jahren gibt Facebook auch die Möglichkeit her, Werbung schalten zu lassen. Doch Online-Casinos müssen sich auch hier ganz bestimmten Regeln unterwerfen:
- Nur derjenige Betreiber eines Online-Casinos darf Werbung schalten, der zuvor durch Facebook persönlich verifiziert wurde.
- Außerdem muss ein monatliches Mindestbudget von 10.000 € für Werbung zur Verfugung stehen.
- Zusätzlich dürfen die Werbebotschaften nicht die Gefahren der Spielsucht verharmlosen, es darf nicht der Eindruck erweckt werden, man könnte vom Online-Glücksspiel als Spieler leben, dies also zum Hauptberuf machen.
- Und schließlich darf der Anzeigentext keine Währungszeichen wie Dollar oder Euro enthalten (diese Regel sowie die Textobergrenze in Werbebannern bei 20% gilt jedoch überall).
Ein Online-Casino, das sich an diese Vorgaben durch Facebook nicht hält und das versucht Werbekampagnen nach eigenen Ideen durchzuführen, ohne sich dabei an die Regeln zu halten, die Facebook zieht, darf sich nicht wundern, wenn erst der Werbemanager und irgendwann womöglich auch der ganze Account gesperrt werden.
Letztlich kann man festhalten, dass es eine Menge Möglichkeiten gibt, ein Online-Casino bekannter zu machen - und diese Möglichkeiten sollte man nutzen, ist das Potenzial von E-Casinos doch unglaublich groß. Eine davon ist die Nutzung des Social Media Riesen Facebook. Solange man sich dabei an die Regeln des Unternehmens hält, hat man beste Chancen durch eine lange und fruchtbare Zusammenarbeit die Zahl der Besucher des eigenen Online-Casinos womöglich erheblich zu erhöhen.
Christian Allner, B.A.
In Halle (Saale) 1988 geboren und nach einer kaufmännischen Ausbildung stellv. Abteilungsleiter. Seit 2011 Studium der Berufsorientierten Linguistik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; bislang Bachelor of Arts. Seit dieser Zeit als Schrift-Architekt auch studentischer Unternehmensberater für KMUs aus der Region Mitteldeutschland. Ein begeisterter Hobbykoch - kaufmännisch ausgebildet und multimedial studiert.