Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg weist CAT-SEP-Antrag als unbegründet ab!

Die Antragstellerin Montserrat Aumatell i Arnau aus Valls, Tarragona hatte am 29. November 2017 vier Anträge auf Anklage gestellt.

Sie monierte über eine Strafe durch Spanien nicht persönlich informiert worden zu sein, die sie wegen der Teilnahme am illegalen Wahlkollegium erhalten hatte.

Dann bemängelte sie, für einen Sachverhalt bestraft worden zu sein, der keine Straftat darstelle, sondern eine politische Verfolgung und daß sie keine Berufung einlegen könne.

Der EMGH wies der Antragstellerin nach, daß Spanien offiziell Strafen angekündigt habe und dies allen Betroffenen – auch ihr – schriftlich mitgeteilt habe und ihnen 48 Stunden Zeit eingeräumt hätte, sich zu erklären. Wer trotzdem, dann also wissentlich, illegal weitermachte, wurde mit täglich 6.000 €uro Geldstrafe belegt. Alle anderen Betroffenen hätten dagegen Einspruch eingelegt, sie als Einzige nicht.

Damit stelle der geschilderte Sachverhalt keine Einschränkung oder Verletzung ihrer Menschenrechte dar, für deren Einhaltung dieser Gerichtshof zuständig sei.

Im Übrigen habe das Spanische Verfassungsgericht nach den Rücktritten der von Strafe bedrohten diese Strafen ersatzlos aufgehoben, es musste also keiner bezahlen!
______

https://www.20minutos.es/noticia/3456277/0/estrasburgo-rechaza-quejas-organizadora-referendum-independentista/

Advertisements

wallpaper-1019588
Mit Kindern über gleichgeschlechtliche Liebe reden
wallpaper-1019588
[Comic] Seven Sons
wallpaper-1019588
Momentary Lily: Original-Anime angekündigt
wallpaper-1019588
LUCK LIFE: Band feiert Europapremiere auf der Connichi