Die Beschwerde des VDS, der sich der Fachverband der Holzindustrie Österreichs angeschlossen hat, gegen den Rahmenvertrag der Firma Klausner Holz Bayern GmbH mit den Bayerischen Staatsforsten vom 4. April 2005, hat die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission abgewiesen, da in diesem Vertrag keine staatliche Beihilfe gesehen wird.
Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt in der aktuell veröffentlichten Entscheidung zwar die Auffassung, dass die durch die Bayerischen Staatsforsten abgeschlossenen Verträge mit Klausner den Wettbewerb zu verfälschen drohen; gleichwohl wird in diesen Verträgen keine staatliche Beihilfe gesehen. Im Wesentlichen begründet die Generaldirektion Wettbewerb ihre Haltung damit, dass die seinerzeit ausgehandelten Preise nicht unter dem damaligen Preisniveau gelegen hätten und die Verträge auch von einem rein marktwirtschaftlich agierenden Holzanbieter abgeschlossen worden wären. Ferner sei es ohne Bedeutung, dass in der Folgezeit die Fichtenstammholzpreise gestiegen sind. Ein wirtschaftlicher Vorteil für die Firma Klausner sei hierin, so die Kommission, nicht zu sehen. Dies beträfe auch die Tatsache, dass eine Verknüpfung der langfristigen Rahmenverträge mit dem Neubau eines Sägewerks in Landsberg erfolgte. Die Kommission macht darüber hinaus deutlich, dass laut einem durch die Bundesregierung vorgelegten Gutachten die durch die Bayerischen Staatsforsten veröffentlichten Marktpreise „nicht sehr verlässlich“ gewesen seien, da sie nicht den tatsächlichen auf dem Markt erzielten Preisen entsprochen hätten.
Der VDS und der Fachverband der Holzindustrie Österreichs bedauern den Verfahrensausgang und halten die Argumentation der Europäischen Kommission für nicht nachvollziehbar. Die Beschwerde führenden Verbände werden die vorliegende Entscheidung der EU - Kommission sorgfältig juristisch prüfen und behalten sich vor, Rechtsmittel zu erheben. Bei dieser Entscheidungsfindung wird auch zu berücksichtigen sein, dass ein Verfahren vor den Europäischen Gerichthöfen durchschnittlich mehrere Jahre dauert und damit möglicherweise die Laufzeit des kritisierten Vertrages übersteigt. Dies führt dazu, dass – selbst bei Einreichung eines Rechtsmittels – sich die schwierige Situation auf dem Rundholzmarkt in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird, so der VDS und der Fachverband.