EuGH: Gleiche Tarife für alle Versicherten

Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sei erklärtes Ziel der Europäischen Union, betonten die EuGH-Richter – und kippten kurzerhand eine lange als zweckmäßig empfundene Gepflogenheit der Versicherungen. 2003 hatte die EU diesen noch eine Art Sonderstatus eingeräumt und zugelassen, dass allein das Geschlecht maßgeblich sein kann für deutliche und damit teilweise sehr teure Unterschiede in der Einstufung. Damit ist nun Schluss. Frauen höhere private Krankenversicherungs- und Rentenbeiträge abzuverlangen, weil sie Kinder bekommen könnten, öfter zum Arzt gehen und eine längere Lebenserwartung haben als Männer, gehört ab Ende 2012 ver Vergangenheit an.

Die Versicherungswirtschaft steht nun vor nicht weniger als einer „Revolution“, wie es die Süddeutsche Zeitung bezeichnete. In der Tat sind nahezu alle Tarife anzupassen, die bislang nicht geschlechtsneutral berechnet wurden. Dazu gehören auch Kfz- und Risikolebensversicherungen – Männer fahren und leben einfach riskanter als Frauen, wie die Statistik zeigt. Nun werden die Grenzen zwischen den Gruppen neu und anders gezogen werden müssen. Bildungsstand, Beruf und Einkommen sowie Familienstand und natürlich das Alter wiegen dann noch mehr, daneben müssenVerhaltensweisen stärker berücksichtigt werden. Dass die Versicherungen die Preise nach unten anpassen, ist dagegen eher nicht zu erwarten… (EuGH, Urteil vom 1. März 2011)


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