Internetseiten, die den „Like“-Button von Facebook einbinden, müssen bei ihren Besuchern dafür eine Einwilligung einholen. Damit nahm der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern die Website-Betreiber mit in die Verantwortung.
Das betrifft jedoch nur um die Erhebung und Übermittlung der Daten – für die folgende Verarbeitung der Informationen ist alleine Facebook zuständig.
Datenenklau auch ohne Aktion
Facebooks Like-Button (Hand mit „Daumen hoch“) überträgt beim Laden der Seite Daten wie IP-Adresse, Browser-Kennung und Datum und Uhrzeit des Seitenabrufs, auch ohne dass der Besucher den Knopf angeklickt hat oder überhaupt einen Facebook-Account hat.
Der EuGH befasste sich mit dem „Like“-Button wegen eines Streits zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Online-Modehändler „Fashion ID“ der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale hatte eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID eingereicht.