EU-weite Drohnen-Regeln: Klassen der Fluggeräte einfach erklärt

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Mit der Harmonisierung der Drohnen-Regeln innerhalb Europas hat die EU eine Einteilung von unbemannten Fluggeräten in unterschiedliche Drohnen-Klassen vorgenommen. Ich möchte in diesem Beitrag möglichst einfach erklären, welche Kriterien bei der Klassifizierung eine Rolle spielen und welche Auswirkungen die Klassen auf den Betrieb von Drohnen haben.

Die EU-weiten Regeln müssen erst zum ersten Juli 2020 befolgt werden. Dieser Artikel gibt einen Ausblick auf die kommende Regulierung, jedoch sind noch nicht alle Feinheiten für die praktische Umsetzung der EU-Verordnungen geklärt. Die nationalen Behörden haben bis zum Sommer 2020 Zeit, die offenen Fragen zu klären. Bis dahin erhebt der Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für ein besseres Verständnis solltest du unbedingt zuerst den Übersichtsartikel zu den europäischen Drohnen-Gesetzen lesen.

Die gute Nachricht für uns Anwender ist, dass die Hersteller verpflichtet sind, die Klasse der Drohne auf dem Fluggerät anzubringen. Somit müssen wir uns also nicht in die technischen Details einarbeiten, bevor wir uns für den Kauf einer Drohne entscheiden. Die Drohnen-Klasse ist eindeutig festgelegt und bietet keinen Spielraum für Interpretationen.

Die EU hat fünf Klassen festgelegt:

Klassen der Fluggeräte in der Übersicht

Je höher die Zahl der Klasse ist, desto größer ist das Risiko beim Betrieb der Drohne. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche technische Anforderungen (z.B. Gewicht und Lärmpegel). Eine Übersicht zu den Spezifikationen findest du in der folgenden Tabelle, wobei ich hier nur die relevantesten Bestimmungen aufgenommen habe.

Drohnen die vor dem 01.07.2022 in den Verkehr gebracht wurden (also erstmals vom Händler verkauft), zählen nicht in die oben genannten Klassen und dürfen mit Einschränkungen auch weiterhin in der Offenen Kategorie (Fluggeräte unter 250 Gramm in der Unterkategorie A1, Geräte unter 25 kg in A3) genutzt werden.

Auch wer eine Drohne selber bauen möchte, kann sich ohne Bedenken ausleben und muss die oben genannten Klassen nicht erfüllen.

Die meisten Drohnen mit Kamera werden in die Klassen C1, C2 und C3 fallen. Diese Modelle sollen zukünftig mit Systemen zur Fernidentifizierung und zur Geo-Sensibilisierung ausgerüstet sein.

Die Fernidentifizierung

Unter der Fernidentifizierung ist ein System zu verstehen, bei dem die Drohne während des Fluges regelmäßig aktuelle Flugdaten aussendet. Jeder Interessierte im Sendebereich erhält mit seinem Smartphone somit Zugriff auf die folgenden Daten:

  • UAS-Betreiber-Nummer
  • Seriennummer
  • Positionsdaten und aktuelle Flughöhe
  • Flugrichtung
  • Fluggeschwindigkeit
  • Position des Piloten (falls nicht möglich, wird der Startpunkt übermittelt)

Damit dürfte die Verfolgung bei Verstößen sehr viel einfacher werden.

Das Geo-Sensibilisierungssystem

Einen wirklich guten Vorstoß finde ich, dass die Mitgliedsstaaten zukünftig verbindliche Daten zu Flugverbotszonen und Flugbeschränkungsgebieten zur Verfügung stellen müssen. Diese Daten werden dann europaweit im gleichen Format zur Verfügung gestellt. Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 müssen diese Informationen zukünftig abrufen und dem Piloten vor dem Start ggf. Warnhinweise anzeigen. Piloten sind verpflichtet, stets die aktuellste Version der Datenbank herunterzuladen.

Ich hoffe, dass das Geo-Sensibilisierungssystem neben den Lufträumen auch andere Zonen wie Naturschutzgebiete berücksichtigen wird.

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