EU-weite Drohnen-Regeln: Die Offene Kategorie einfach erklärt

Unsere Drohnen-Tipps | 0 Kommentare

Mit den neuen europaweiten Spielregeln für Drohnen-Piloten wurde die offene Kategorie eingeführt, die für Hobby-Flieger besonders spannend ist. In diesem Artikel erkläre ich dir, was es mit der offenen Kategorie auf sich hat, welche Unterkategorien es gibt und welche Flugmanöver in Zukunft möglich sein werden.

Die EU-weiten Regeln müssen erst zum ersten Juli 2020 befolgt werden. Dieser Artikel gibt einen Ausblick auf die kommende Regulierung, jedoch sind noch nicht alle Feinheiten für die praktische Umsetzung der EU-Verordnungen geklärt. Die nationalen Behörden haben bis zum Sommer 2020 Zeit, die offenen Fragen zu klären. Bis dahin erhebt der Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für ein besseres Verständnis solltest du unbedingt zuerst den Übersichtsartikel zu den europäischen Drohnen-Gesetzen lesen.

In der offenen Kategorie werden Flugmanöver zusammengefasst, die für andere Personen nur ein geringes Risiko darstellen. Für derartige Operationen musst du keine Erlaubnis von einer Behörde einholen.

Damit dein Vorhaben in die offene Kategorie fällt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Drohne fällt in eine definierte Drohnen-Klasse oder wurde privat hergestellt oder wurde vor dem 01.07.2022 in den Verkehr gebracht (dann unter 250g in Unterkategorie A1 bzw. unter 4 kg in A3).
  • Die Drohne wiegt weniger als 25 Kilogramm.
  • Der Drohnenflug findet in sicherer Entfernung zu Personen und nicht über Menschenansammlungen statt.
  • Flug findet innerhalb der Sichtweite statt, wobei ein Beobachter bei FPV-Flügen neben dir die Beobachtung übernehmen kann.
  • Es werden keine gefährlichen Güter transportiert.
  • Es werden keine Objekte vom Fluggerät abgeworfen.
  • Die Flughöhe beträgt maximal 120 Meter.
  • Falls ein künstliches Hindernis (z.B. Turm, Windräder etc.) höher als 105 Meter ist, kann die zuständige Stelle die maximal zulässige Flughöhe um bis zu 15 Meter erhöhen.

Drohnen in der offenen Kategorie müssen ab einer Startmasse von 250 Gramm oder ab 80 Joule Energie bei Aufprall mit Menschen registriert werden.

Die offene Kategorie wird nochmal in drei Unterkategorien unterteilt, für die zusätzliche Bestimmungen gelten. Falls dein Vorhaben von keinem der folgenden Kategorien abgedeckt werden kann, dann fällt dein Flug in die spezielle Kategorie oder in die zulassungspflichtige Kategorie.

Unterkategorie A1

Erlaubte Flugmanöver:
  • Kein Überfliegen von Unbeteiligten
  • Falls unerwartet doch Personen auftauchen, dann Überflug so kurz wie möglich gestalten.
  • Im Follow-Me-Modus nicht weiter als 50 Meter Entfernung.

Erlaubte Fluggeräte:

  • Selbstbauten mit weniger als 250 Gramm Gesamtmasse und Maximalgeschwindigkeit von 19 m/s
  • Industriell hergestellte Drohnen mit weniger als 250 Gramm Aufstiegsgewicht, wenn sie vor dem 01.07.2022 erstmals verkauft wurden
  • Drohnen der Klasse C0
  • Drohnen der Klasse C1

Erforderliche Qualifikation:

  • Steuerer hat sich ausgiebig mit dem Benutzerhandbuch beschäftigt
  • Für Drohnen der Klasse C1: Teilnahme an einem Online-Lehrgang, der erfolgreich mit einer Theorieprüfung abgeschlossen werden muss.

Unterkategorie A2

Erlaubte Flugmanöver:
  • Zu Unbeteiligten ist ein horizontaler Abstand von 30 Metern einzuhalten. Dieser Abstand kann ggf. auf 5 Meter reduziert werden, wenn die Drohne in einem „Langsam-Flugmodus" betrieben wird, der eine maximale Fluggeschwindigkeit von 3 m/s (10,8 km/h) zulässt.
  • Es darf kein Überflug von Unbeteiligten durchgeführt werden.
Erlaubte Fluggeräte:Erforderliche Qualifikationen:
  • Steuerer hat sich ausgiebig mit dem Benutzerhandbuch beschäftigt
  • Fernpilotenzeugnis (Online-Theorieschulung, Selbststudium über Bedingungen für A3 und Abgabe einer entsprechenden Erklärung und weitere Theorie-Prüfung)

Unterkategorie A3

Erlaubte Flugmanöver:
  • Gefährdung Unbeteiligter muss nach vernünftigem Ermessen ausgeschlossen werden
  • Horizontaler Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
Erlaubte Fluggeräte:
  • Privat hergestellte Drohnen mit Maximalgewicht von 25 kg
  • Industriell hergestellte Drohnen mit weniger als 25 Kilogramm Aufstiegsmasse, wenn sie vor dem 01.07.2022 erstmals verkauft wurden
  • Drohnen der Klasse C2
  • Drohnen der Klasse C3
  • Drohnen der Klasse C4
Erforderliche Qualifikationen:
    Für Drohnen der Klasse C1: Teilnahme an einem Online-Lehrgang, der erfolgreich mit einer Theorieprüfung abgeschlossen werden muss.
Sind bei dir noch Fragen offen geblieben? Dann schreibe uns in den Kommentaren und wir versuchen dir so gut wie möglich zu helfen. EU-weite Drohnen-Regeln: Die Offene Kategorie einfach erklärt EU-weite Drohnen-Regeln: Als Betreiber einer Drohne registrieren EU-weite Drohnen-Regeln: Die Offene Kategorie einfach erklärt EU-weite Drohnen-Regeln: Klassen der Fluggeräte einfach erklärt

wallpaper-1019588
Digitalnomaden an der Algarve – wie Handelsroboter und Kryptowährungen durch Automation große Effizienzsteigerung generieren
wallpaper-1019588
altraverse stellt Shojo-Titel für Herbst 2024 vor
wallpaper-1019588
Ninja to Koroshiya no Futarigurashi: Manga erhält eine Anime-Adaption
wallpaper-1019588
[Manga] H.P. Lovecrafts Der leuchtende Trapezoeder