EU-Kommission verklagt Deutschland

In Sachen Vorratsdatenspeicherung macht die EU-Kommission ernst: Weil die Bundesregierung die EU-Richtlinie nicht umge­setzt hat, reicht die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein. Im Falle einer Verurteilung musst Deutschland mit einem hohen Bußgeld rech­nen.
Der Streit zwi­schen Berlin und Brüssel um die Vorratsdatenspeicherung geht vor Gericht. Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ver­klagt und ver­langt eine mil­lio­nen­schwere Geldbuße, weil Berlin das EU-Gesetz nicht in natio­na­les Recht über­tra­gen hat. Deutschland sei der Richtlinie „immer noch nicht nach­ge­kom­men“, bemän­gelte die Kommission. Verzögerungen bei der Umsetzung könn­ten „nega­tive Auswirkungen auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten auf­zu­de­cken, zu unter­su­chen und zu ver­fol­gen.“ [Berliner Zeitung]


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