Die rückwirkende Anerkennung der Wahl des wegen zahlreicher Delikte im Zusammenhang mit dem gescheiterten Staatstreiches des 1-O 2017 der nationalkatalanistischen Separatisten zu einer Haftstrafe und Sperre der Ausübung öffentlicher und politischer Ämter von 13 Jahren verurteilten Oriol Junqueras Vies zum EU-Parlamentarier hatte in Spanien beträchtliche Irritationen ausgelöst.
Das Oberste Gericht Spaniens, TS hatte seine Freilassung zur ersten Sitzung des EU-Parlamentes am kommenden Montag, den 13. Januar 2020 abgelehnt und auch die Rechtmäßigkeit der Wahl eines verurteilten Delinquenten ins EU-Parlament bestritten:
„Wer sich an einem Wahlprozess als Kandidat beteiligt, während er gleichzeitig bereits vor Gericht steht, wird nicht rückwirkend immun, kann so nicht den Verlauf des Prozesses oder gar seine rückwirkende Immunität erlangen (sinngemäße Übersetzung, nicht wörtlich).