MASTERSHAUSEN. (gbs/hpd) Grundsätzlich sollten alle Menschen, die den beschwerlichen Weg der künstlichen Befruchtung wählen, die Möglichkeit zur PID haben. Dies geht aus einer Stellungnahme der Ethikkommission der Giordano-Bruno-Stiftung hervor, die heute den Mitgliedern des Deutschen Ethikrats zugestellt wurde.
In dem Gutachten, an dem führende deutsche Ethikexperten mitgewirkt haben, heißt es: „In einem liberalen Gemeinwesen sollten mündige Bürgerinnen und Bürger tun und lassen dürfen, was sie wollen, solange es ihnen nicht mit guten Gründen verboten werden kann.“ Solche „guten, verallgemeinerungsfähigen Gründe“ gebe es weder für ein Verbot der PID noch für die von einigen Politikern vorgeschlagene Beschränkung der PID etwa auf Paare, deren erbliche Vorbelastung erwiesen ist.
Um dies nachzuweisen, widerlegt die Kommission die wichtigsten Argumente, die in der politischen Debatte bislang gegen die Zulässigkeit der PID vorgebracht wurden. So führen die Autoren aus, dass die Annahme, frühe Embryonen besäßen die „volle Menschenwürde“, auf religiösen Überzeugungen beruhe, die keine Allgemeingültigkeit beanspruchen könnten. Zwar stehe es jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, Präimplantationsdiagnostik als „Sünde“ zu verurteilen, doch niemand habe das Recht, diese Sichtweise Andersdenkenden aufzuzwingen. Mit den Grundsätzen einer liberal-pluralistischen Demokratie sei es nicht vereinbar, „dass der Staat seinen Bürgern eine bestimmte weltanschaulich gebundene Vorstellung vorschreibt“. Daher sollte die Gesetzgebung so beschaffen sein, dass „die reproduktive Autonomie der Bürger maximiert und staatliche Eingriffe auf ein rational vertretbares Maß minimiert werden“.
siehe dazu auch den guten Artikel im Blog “Evidenz-basierte Ansichten”