ET -10, Räumungsklage, die dritte!

Es ist ruhig hier. Das liegt aber nicht daran, dass wir inzwischen kuscheln... nö, der Herr wird noch fleißig bebrütet. Daher fahren wir jetzt härtere Geschütze auf und klagen! 
Sehr geehrter Herr Knubbelchen,
Sie sind nun schon unser dritter Mieter und werden auch der letzte sein. Denn: Sie müssen jetzt raus!
Nachdem auch schon Mieter 1 und 2 zum Ende der Mietdauer von 40 Wochen durch Randalieren, nächtliche Ruhestörung und Beeinträchtigung der Vermieterin negativ aufgefallen sind, möchten wir nun auch Sie darum bitten, den angemieteten Wohnraum binnen 10 Tagen zu verlassen und in seinen ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. OK, besenrein reicht auch, um den Rest kümmert sich dann die Hausverwaltung. Die baulichen Veränderungen und vor allem der Ausbau im Erdgeschoss waren so nicht abgesprochen!
Um Ihnen den Abschied nicht zu schwer zu machen, hier ein paar Anreize, die Sie sicherlich überzeugen werden:
  • Umzug in eine neue Immobilie mit viel Platz für Möbel und Spielzeug
  • ein Garten mit Teich und Fischen, Spielplatz fußläufig zu erreichen
  • saisonale Dekoration, zur Zeit: Kugeln, Sterne und viele Lichter und Kerzen
  • diverse Spielzimmer, ausgestattet mit Klötzen, Büchern, Plüschtieren und Bastelsachen (für später)
  • Empfangskomitee bestehend aus dem Zwuggel und dem Wutz (mindestens 6-jährige Erfahrung im Bauen von Lego-Türmchen, Spielen mit Matchbox-Autos und Quatsch machen)
  • hochqualifiziertes Personal: Papa, zum durch die Luft gewirbelt werden und auf den Schultern reiten; Mama, mit Frischmilchcocktails und Knuddelknutschattacken
  • großer Pool für Schaumpartys mit den großen Brüdern
  • Fahrservice mit eigenem Chauffeur und abwechslungsreiches Ausflugsprogramm
  • großer Fuhrpark für Sie zum selber Fahren (Bobbycar, Rutschauto, Laufrad etc.)
Sie sehen also, einem Umzug steht nichts mehr im Wege und sie können schleunigst die Kisten packen um Ihr neues Domizil zu beziehen. Seien Sie sich sicher, Ihren Vormietern gefällt es dort ausgesprochen gut und vor allem das überwältigende Platzangebot hat die beiden mehr als überzeugt. Geben Sie es zu, in der derzeitigen Wohnung bekommen Sie ja nicht mal einen Fernseher untergebracht! 
Wir gehen also davon aus, dass Sie bis spätestens Sonntag, den 30.12.2018, aus der angemieteten Immobile verschwunden sein werden und das bitte ohne größere Zwischenfälle oder Komplikationen.  
Herzliche Grüße,
Ihre Hausverwaltung
Zum Nachlesen geht's hier zu Klage I und Klage II :-)
Zuletzt aktualisiert am 20.12.2018

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