Es bleibt noch viel zu tun

Was Sie jetzt lesen werden, wird Sie zu Recht erzürnen: „Wenn es Zeit wird, die Rute anzuwenden, atmen Sie tief ein, entspannen Sie sich, beten Sie: ,Herr, lass das eine wertvolle Lektion werden. . . Reißen Sie Ihr Kind nicht herum. Erheben Sie Ihre Stimme nicht. Das Kind sollte die Rute an Ihrem ganz ruhigen, überlegten und beherrschten Geist kommen sehen. . . Wenn Sie sich auf das Kind setzen müssen, um es zu versohlen, dann zögern Sie nicht. Und halten Sie es solange in dieser Stellung, bis es aufgegeben hat. . . lassen Sie das Kind sich an einem Sofa oder einem Bett vornüber beugen; und während es in dieser Position steht, geben Sie ihm einige Ermahnungen. . . Ich finde fünf bis zehn Schläge meistens genug. Manchmal bei älteren Kinder, wenn die Schläge nicht kräftig genug sind, ist das Kind noch aufmüpfig. Wenn das der Fall ist, nehmen Sie sich Zeit zum Erklären und versohlen Sie weiter. Hören Sie mit Ihrer Disziplin nie auf, bevor das Kind sich ergeben hat." So steht es in einem Erziehungsratgeber des amerikanischen Pfarrer-Ehepaares Pearl, der - so die Süddeutsche Zeitung im September 2000 - etwa 4.000 Mal von der Europäischen Missionspresse in Heidelberg in den vergangenen drei Jahren verkauft worden ist. Dass dieses Machwerk in Deutschland erst im Jahr 2010 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien verboten wurde, mag man kaum glauben, zumal das elterliche Züchtigungsrecht hierzulande im Jahr 2000 ersatzlos gestrichen und in § 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben wurde: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Dennoch werden nach Angaben von Fachleuten immer noch über ein Drittel der deutschen Kinder geschlagen. In den USA, welch Wunder bei derartiger Literatur, sind es sage und schreibe 85 Prozent. Was soll ich sagen? Es bleibt noch viel zu tun. Hierzulande und vor allem in den 160 (von 193) Ländern dieser Welt, in denen Gewalt gegen Kinder nach wie vor nicht verboten ist.

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