Erster Gesetzesentwurf zur Föderung der Elektromobilität

Es liegt der erste Gesetzesentwurf zur Förderung der Elektromobilität vor. Man möchte vergünstigte Besteuerungen für Elektrofahrzeuge.

Das im Mai 2011 beschlossene “Regierungsprogramms Elektromobilität” soll den “kraftfahrzeugsteuerlichen Anreiz zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeuges verstärken”. Nun hat die schwarz-gelbe Koalition einen Gesetzesentwurf gemacht, in dem hervorgeht, dass die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen von fünf auf zehn Jahre angehoben wird.

Dieses Gesetz soll aber nicht nur für Elektroautos sondern für alle Elektrofahrzeuge gelten. Damit will man auch im Segment Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge etwas für den Umweltschutz und den Klimaschutz etwas tun. Unberührt bleibt die Besteuerung von Elektro-Dienstwagen. Dies ist sehr schade und eine Einigung dürfte auch in naher Zukunft nicht zu erwarten sein.

Die Bundesregierung plant, dass im Jahr 2020 mindestens 1.000.000 Elektroautos auf deutschen Straßen unterwegs sind. Im Moment sind dies aber erst 2.300. Man darf gespannt sein ob dieses Ziel erreicht wird.


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