Erneute Korrektur der „Touristensteuer“

Erst vor wenigen Wochen (19.11.2015) wurden die aktuellen Tarife der „Touristensteuer“, die ab 2016 greifen soll, bekannt gegeben. Jetzt steht eine Überarbeitung an, in einem Entwurf, der am kommenden Freitag 08.01.2016) beschlossen werden soll, sind die aktuellen Tarife angepasst.

Demnach sollen „Langzeiturlauber“, also ab dem 10. Urlaubstag, mit einem Rabatt von 50% rechnen dürfen. Ebenso wird die „Altersfreigrenze“ von 14 Jahre auf 16 Jahre heraufgesetzt. Und in der „Nebensaison (01.11. – 30.04.) soll auch ein Rabatt von 50% gewährt werden.

Hier nochmals die aktuelle Preisstruktur

  • Fünf-Sterne- und Vier-Sterne-Superior-Hotels: 2 Euro (Nebensaison 1 Euro)
  • Vier-Sterne- und Drei-Sterne-Superior-Hotels: 1,50 Euro (Nebensaison 0,75 Euro)
  • Ein- bis Drei-Sterne-Hotels: 1 Euro (Nebensaison 0,50 Euro)
  • Ferienapartments (vier Schlüssel): 2 Euro (Nebensaison 1 Euro)
  • Ferienapartments (drei Schlüssel Superior): 1,50 Euro (Nebensaison: 0,75 Euro)
  • Ferienapartments (ein bis drei Schlüssel): 1 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
  • An Urlauber vermietete Privatwohnungen und Fincas: 1 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
  • Landhotels: 1 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
  • Hostals, Pensionen und Campingplätze: 0,50 Euro (Nebensaison: 0,25 Euro)
  • Herbergen: 0,50 Euro (Nebensaison: 0,25 Euro)
  • Kreuzfahrtschiffe: 1 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
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