Nicht selten kommt der Fall vor, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt. Die Frage ist dann, ob der Urlaub dadurch verfällt oder ob der Arbeitnehmer für die Tage der Erkrankung einen Urlaubsanspruch behält.
Entscheidung des EuGH zur Erkrankung während des Urlaubs
Diesbezüglich hat der EuGH (Urteil vom 10.09.2009, Az. C277/08 entschieden, dass nach Artikel 7 der Arbeitszeitrichtlinie ein Arbeitnehmer, der während eines voraus festgelegten Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, berechtigt ist, den Urlaub nach Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu einem anderen als den ursprünglich festgesetzten Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. Dies soll sogar gelten nach Ablauf des Urlaubsjahres.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss vorliegen
Voraussetzung ist, dass eine Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs vorliegt, die der Arbeitnehmer letztendlich auch durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. Krankenschein) nachweisen muss. Es reicht nicht aus, wenn der Arbeitnehmer einfach nur zum Arzt geht und sich dies nicht bescheinigen lässt. Diese Bescheinigung muss dem Arbeitgeber im Original vorgelegt werden.
auch ausländische Arzt kann ausstellen
Eine solche Bescheinigung kann auch von einem ausländischen Arzt ausgestellt sein.
kein Urlaub während Erkrankung
Nach alledem kann der Arbeitnehmer also seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug auf die Tage, an denen er arbeitsunfähig erkrankt war, nachholen. Der Arbeitnehmer kann nicht gegen seinen Willen verpflichtet werden Urlaub während seiner Erkrankung in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei Marzahn