Erklärung

In den letzten Tagen sind bei der Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Braun in Hamburg zahlreiche Anrufe von Personen eingegangen, die bei einem Gewinnspiel gewonnen haben sollen.
Die Anrufer teilten mit, dass sie von einer „Frau Schmidt“ angerufen worden sein. Diese habe sich als Mitarbeiterin der Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Braun in Hamburg ausgegeben. Die Kanzlei Alexandra Braun sei damit beauftragt worden, das Gewinnspiel abzuwickeln.
Den Angerufenen wurde mitgeteilt, dass sie einen Betrag von 48.000,00 Euro gewonnen hätten. Um diesen Betrag zu erhalten, seien Anwalts- und Notarkosten in Höhe von 250,00 Euro mittels einer sogenannten Ukash-Karte zu zahlen. Diese Karte erhalte man an Tankstellen und man solle bei einem erneuten Anruf durch „Frau Schmidt“ den auf der Ukash-Karte abgedruckten Code mitteilen.
Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun hat mit der Abwicklung eines solchen Gewinnspiels nichts zu tun, eine Frau Schmidt ist in der Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Braun nicht bekannt. Der Name von Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun wird ohne ihr Wissen und ihr Einverständnis verwendet.
Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt. Angerufene Personen sollten auf keinen Fall den Anweisungen folgen und insbesondere keine Ukash-Karte erwerben.

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