Brennwertheizungen halten nicht, was sie versprechen – zu dieser ernüchternden Bilanz kommt die “Aktion Brennwertcheck” der Energieberatung der Verbraucherzentralen. Nur bei einem Drittel der Anlagen können die Besitzer zufrieden sein, in zwei Drittel der Anlagen besteht zum Teil erheblicher Optimierungsbedarf. Damit nicht genug: Etwa die Hälfte der Heizungsanlagen sind überdimensioniert. Höhere Grundkosten beim Gaslieferanten, höherer Geräteverschleiß und höhere Emissionen sind die Folge.
Bundesweit rund 1.000 Brennwertgeräte haben die Energieberater der Verbraucherzentralen im Februar und März 2011 unter die Lupe genommen. Das Fazit von Energieexperte Stefan Materne: “Wir haben kaum eine Anlage gesehen, bei der alles gepasst hat.”
Einfache Maßnahmen für mehr Effizienz
Besitzer von Brennwertanlagen sollten die Effizienz ihrer Heizungsanlage überprüfen und optimieren lassen – idealerweise noch innerhalb der Gewährleistungsfrist. Schon mit einfachen Maßnahmen lässt sich aus vielen Anlagen mehr Effizienz herausholen. “In einem typischen Einfamilienhaus können mit wenig Aufwand Heizkosten von 150 Euro oder mehr pro Jahr eingespart werden”, so Materne.
Für Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), sind die Ergebnisse des Brennwertchecks alarmierend: “Wie sollen wir die Energiewende meistern, wenn Hersteller und Handwerker nicht einmal sicherstellen, dass Heizungsanlagen optimal dimensioniert und für die individuelle Nutzung richtig eingestellt sind?” Politik, Hersteller und Handwerker müssten rasch gegensteuern, um die Potentiale effizienter Heiztechniken nicht verpuffen zu lassen. Konkret sind folgende Schritte nötig:
- Das Thema “Energieeinsparung” muss in der Handwerkerausbildung und bei ihrer Fortbildung eine zentrale Stellung einnehmen. Eine lediglich störungsfrei laufende Anlage ist noch lange keine gute Anlage.
- Handwerker müssen dazu verpflichtet werden, das Heizungssystem nicht mit Werkseinstellungen zu betreiben, sondern an das jeweilige Gebäude und die Bedürfnisse der Bewohner anzupassen.
- Die Geräteindustrie muss die Heizungsregelungen so gestalten, dass sie für den Verbraucher und den Handwerker leicht bedienbar sind.
- Der Bund muss seine Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz daran koppeln, dass die Einsparziele auch tatsächlich erreicht werden. Dass die Bundesförderung von Heizkesseln den Nachweis des hydraulischen Abgleichs verlangt, ist ein erster wichtiger Schritt.
Brennwerttechnik – eigentlich eine gute Sache
Grundsätzlich ist die Brennwerttechnik eine lohnenswerte Sache, wenn man auf fossile Brennstoffe nicht verzichten kann. Sie nutzt Kondensationswärme aus dem Abgas und verheizt so fossile Energien besonders effizient. Gegenüber herkömmlichen Heizkesseln können so – bei richtiger Installation und Einstellung – rund 10 Prozent Energie gespart werden. Doch was auf dem Prüfstand eine Tatsache ist, sieht im Heizungskeller daheim oft anders aus.
Falsches Motto “viel hilft viel”
Die Untersuchung hat gezeigt, dass nicht nur in puncto Leistung (Brennwerteffekt kann nicht genutzt werden) und Dimensionierung (falsches Motto “viel hilft viel”) erheblicher Optimierungsbedarf besteht. Auch zahlreiche andere Aspekte der Heizungsanlagen lassen zu wünschen übrig. So sind Heizkurven nicht ordentlich angepasst, Nachtabsenkungen funktionieren nicht. Die Mehrzahl der Anlagen genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Leitungen und Armaturen, einigen Regelungen fehlt ein Außentemperaturfühler. Hocheffizienzpumpen sind nur bei jeder sechsten Anlage im Betrieb.
Besonders gravierend: Ein sogenannter hydraulischer Abgleich, bei dem die Rohrnetze, Heizkörper und die Pumpen gut aufeinander abgestimmt werden, hat bei lediglich jedem fünften Heizungssystem stattgefunden. Allein dadurch ließe sich der Verbrauch um zehn Prozent drosseln.
Energieberatung der Verbraucherzentralen
Zu Brennwertgeräten und zu allen anderen Fragen rund ums Energiesparen im Alltag informiert die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 018 – 809 802 400 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).
Es kann auch ein persönlicher Termin in der nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbart werden.