Erblindung aufgrund einer Fehlbehandlung

In einem tragischen Fall ist unsere Mandantschaft aufgrund von Behandlungsfehlern auf einem Auge erblindet.

Unsere Mandantschaft hatte sich einer Katarakt-Operation unterzogen. Nach dieser Operation kam es zu einer schweren Entzündung des Auges (Endophthalmitis), diese Erkrankung birgt die erhöhte Gefahr der vollständigen Erblindung des betroffenen Auges in sich.  Die behandelnden Ärzte erhoben jedoch nicht die nötigen Befunde und behandelten die Mandantschaft daher fehlerhaft.

Sowohl ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) als auch ein privater Gutachter wertet das Verhalten der Ärzte als erheblichen Verstoß gegen medizinische Standards. Denn im Zusammenhang mit den bekannten Symptomen hätte unsere Mandantschaft unverzüglich in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssen und dort hätte sofort eine Vitrektomie durchgeführt werden müssen. Die Gutachter gehen davon aus, dass  hierdurch die Erblindung verhindert worden wäre.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung (HDI-Gerling) hatte unverständlicher Weise eine außergerichtliche Regulierung abgelehnt, daher haben wir nun Klage eingereicht.

Last updated by Florian Friese at 24. Mai 2013.


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