Entschädigungen durch Ryanair: Was ist Rechtslage?

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair stornierte am Donnerstag, 26. Juli, dem zweiten Tag des aktuellen Flugbegleiterstreiks, sechs Flüge zwischen Portugal und Deutschland. Betroffen waren die Flughäfen Faro, Frankfurt/Main, Köln/Bonn und Bremen. Korrekte Durchführung gab es bei der Flugverbindung Memmingen-Faro sowie auf den Routen von Frankfurt/Main nach Lissabon und Porto. Die Airline überraschte am Donnerstag mit der Mitteilung, dass sie Passagieren für Flugausfälle und Verspätungen aufgrund des aktuellen Streiks keine Entschädigungen zahlen werde. Das hatte vor einigen Tagen noch anders geklungen.

Europas größter Billigflieger bezog sich in seiner in Dublin veröffentlichten Stellungnahme auf „außergewöhnliche Umstände". Laut EU-Recht sei in solchen Fällen keine Entschädigungen fällig, wenn „die Gewerkschaft unangemessen und völlig außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft handelt". Das wird von Portalen, die Fluggäste bei der Realisierung von Ansprüchen gegen Airlines unterstützen, allerdings als "inakzeptabel" kritisiert.

Keine Entschädigungen bei "außergewöhnlichen Umständen"?

Doch laut EU-Fluggastrechteerordnung 261/2004 stehen Passagieren Entschädigungszahlungen zwischen 250 und 600 Euro (nur) dann zu, falls die Fluggesellschaft für den Flugausfall verantwortlich gemacht werden kann. Wenn sogenannte "außergewöhnliche Umstände" vorliegen - etwa schlechtes Wetter, Streik, Terror oder Naturkatastrophen - trifft die Fluggesellschaft gemäß EU-Recht keine Schuld. Auch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt ein Streik als „außergewöhnlicher Umstand". Das bedeutet: Reisenden stehen entsprechende Entschädigungszahlungen nicht zu. Vor ein paar Tagen hatte Ryanair allerdings noch darauf hingewiesen, dass alle vom Streik betroffenen Passagiere per E-Mail oder SMS informiert und ihnen Umbuchungen oder Entschädigungen angeboten worden seien.

Genauere Informationen können verunsicherte Ryanair-Kunden einer aktuellen Information auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes entnehmen.

Schon am Mittwoch hatten die Folgen des Ausstands des Kabinenpersonals in Portugal, Spanien, Italien und Belgien bei vielen Sommerflugreisenden Probleme verursacht. Zehntausende von Fluggästen waren betroffen, darunter schätzungsweise etwa 2.000 auch im Portugal-Verkehr. Wir berichteten in unserem Beitrag " Ryanair-Streiks: Viele Algarve-Urlauber betroffen ".

Insgesamt 300 Flugausfälle am zweiten Streiktag

Der Streik überrascht am zweiten Tag nur noch wenige Fluggäste. Nach Angaben von Ryanair fielen am Donnerstag insgesamt 300 Flüge aus, allein 200 davon im Spanien-Verkehr. Proteste bzw. größere Zwischenfälle gab es offenbar nicht. Am Mittwoch war es allerdings zu offenbar kurzfristigen Stornierungen von dutzenden von Flügen im Verkehr von und nach Italien gekommen.

Die deutschen Piloten- und Flugbegleiter-Gewerkschaften riefen bisher keinen Arbeitskampf bei Ryanair aus. Bis Ende Juli läuft bei der Pilotenvereinigung Cockpit eine Urabstimmung. Die Gewerkschaften setzen sich auf europäischer Ebene in einer abgestimmten Weise für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne bei der Gesellschaft ein. Deren Management kündigte jetzt an, den Bestand an Flugzeugen am Unternehmenssitz in Dublin von 30 auf rund 24 zu senken. Das würde die Einbuße von 100 Stellen für Piloten und von 200 für Flugbegleiter zur Folge haben. Hingegen wolle Ryanair im wachsenden Markt Polen aufstocken, hieß es.


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