Energiewende darf Energieeffizienz nicht vergessen

„Im Schweinsgalopp legt die Bundesregierung nun Entwürfe für Gesetzesänderungen zur Energiewende vor, aber bei diesem Atomausstiegs-Aktionismus lässt sie das Wichtigste unter den Tisch fallen, nämlich die Förderung von Energiesparen und Energieeffizienz“, kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Energiewirtschaftsgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Baugesetzbuch, Netzausbaubeschleunigungsgesetz – zahllose Gesetze sollen geändert werden, aber fast nirgendwo geht es ums Energiesparen.

Energiewende darf Energieeffizienz nicht vergessen

„Dabei könnten wir alleine mit einer Senkung unseres unnötigen Energieverbrauchs bis zu zehn Atom- und Kohlekraftwerke überflüssig machen“, erklärt Miller. Der NABU fordert die Einrichtung eines Stromeffizienzfonds, um die Durchsetzung der sparsamsten Technologien zu beschleunigen, Innovationen zu fördern und einkommensschwache Haushalte beim Stromsparen zu unterstützen.

„Außer dem Stromverbrauch müssen wir auch unseren Wärmebedarf senken – mit besser gedämmten Häusern und modernen Heizungsanlagen. Das damit eingesparte Erdgas können wir in hocheffizienten und flexiblen Kraftwerken zur Stromerzeugung einsetzen. Das wäre dann eine wirkliche Brücke zu den erneuerbaren Energien“, betont Miller. Dafür müsse die Bundesregierung endlich den angekündigten Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand vorlegen und dabei verbindliche Effizienzvorgaben machen, verknüpft mit einer finanziellen Förderung. „Steueranreize etwa in Form verbesserter Abschreibungsmöglichkeiten für anspruchsvolle energetische Sanierungen können zusätzliche Investitionen auslösen“, erklärt der NABU-Bundesgeschäftsführer. 

Zugleich kritisiert der NABU die Gesetzgebungsorgie und unnötige Hektik der Regierung. Mit dem Durchpeitschen der vielen Entscheidungen zur Energiewende riskiere die Bundesregierung handwerkliche Fehler und falsche Weichenstellungen. Wenn Umwelt- und Naturschutzverbänden nur zwei Tage zur Bewertung von bis zu 200-seitigen Gesetzentwürfen eingeräumt werden, sei das unverschämt. „Gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien und Stromnetze müssen wir Rechtsunsicherheiten sowie Kollateralschäden für unsere Natur und die Umwelt unbedingt vermeiden“, warnt Miller. Für die rechtliche Absicherung eines zügigen Atomausstiegs ist es aus NABU-Sicht völlig ausreichend, auf der Kabinettssitzung am 6. Juni die notwendigen Änderungen des Atomgesetzes zu verabschieden. Alle weiteren Gesetze sollten dann mit der erforderlichen Sorgfalt diskutiert und beschlossen werden.

 

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