Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz in Kraft getreten

Am Freitag ist das Gesetz zur Novellierung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) in Kraft getreten. Damit wird die neugefasste Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt und der Gesetzestitel in “Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)” geändert.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann: “Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und eine Chance für unsere heimischen Hersteller. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten. Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit werden in einer Marktwirtschaft am wirksamsten verbessert, wenn sie sich im fairen Wettbewerb durchsetzen.

Die dem EVPG zugrunde liegende Ökodesign-Richtlinie schafft dafür europaweit einheitliche Voraussetzungen. Für deutsche Hersteller, die in Sachen Energie- und Ressourceneffizienz schon heute in vielen Bereichen Marktführer sind, bieten Effizienzstandards die Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen und neue Märkte zu erschließen. Grundvoraussetzung für fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt ist eine effektive Überwachung europäischer Produktvorschriften. Dafür legt das heute in Kraft getretene Gesetz ein stabiles Fundament.”

Weiterführende Informationen:

Die Richtlinie 2009/125/EG hat den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) von energiebetriebenen auf energieverbrauchsrelevante Produkte erweitert. Die Richtlinie erlaubt der EU-Kommission, Mindestanforderungen für die umweltgerechte Gestaltung dieser Produkte festzulegen.

Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt, der Materialaufwand vermindert und die Belastung mit Schadstoffen reduziert werden. Zugleich wird ein Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung geleistet. Mit der Gesetzesnovelle werden zudem einige Vorschriften des EBPG zu Marktüberwachung und Akkreditierung an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 angepasst. Dadurch erhalten die zuständigen Behörden der Länder verbesserte Befugnisse für die Überprüfung von Produkten aus dem In- und Ausland.

Das BMWi setzt sich bei der Umsetzung der Richtlinie für technologieneutrale Produktanforderungen ein, die technisch machbar, wirtschaftlich vertretbar und ökologisch sinnvoll sind.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung .


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