Energiesparlampen ersetzen leuchtende Kleinheizungen

Ab Donnerstag dieser Woche (1. September) verschwinden auch die 60-Watt-Lampen aus den Regalen der EU-Mitgliedstaaten. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) begrüßt die Umsetzung der dritten Stufe des EU-weiten Glühlampenausstiegs. Zu den traditionellen Stromfressern gebe es inzwischen eine wachsende Zahl ökologisch verträglicher Alternativen: Energiesparlampen in vielfältigen Formen und Farben sowie LED-Lampen.
„Der Wegfall der 60 Watt-Glühlampen ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Klimaschutz im Haushalt. Die nun verbannten Glühbirnen sind mit ihrem Wirkungsgrad von gerade einmal drei Prozent reif für die Ausmusterung. Ihr Verschwinden hat einen Innovationsschub in der Beleuchtungstechnik ausgelöst“, sagte DUH-Bundesge­schäftsführer Jürgen Resch und forderte angesichts der gewaltigen Herausforderungen beim Klimaschutz mehr Gelassenheit in der Glühlampendebatte.

Von den angebotenen Alternativen bieten Energiesparlampen derzeit noch das beste Preis-Leistungsverhältnis. Sie sind in der Anschaffung – verglichen mit Glühlampen – zwar teurer, doch die Stromeinsparung von rund 80 Prozent gleicht die höheren Anschaffungskosten mehr als aus. In den letzten Jahren wurden die Energiesparlampen für viele spezifische Anwendungen weiterentwickelt.

„Mit den langröhrigen Ungetümen der neunziger Jahre haben sie nichts mehr gemein“, sagt Resch. Welche Energiesparlampe am besten geeignet ist, hängt vor allem vom geplanten Einsatzbereich ab – ob sie im Innen- oder Außenbereich genutzt werden soll, ob sie häufig oder selten an- und ausgeschaltet wird, ob sie dimmbar sein soll oder ob ein warmes oder eher nüchternes Licht bevorzugt wird. Anhaltspunkte für Energiesparlampen hoher Qualität sind eine lange Lebensdauer (mindestens 10.000 Stunden) und ein niedriger Quecksilbergehalt. Für die meisten Verbraucher ist auch wichtig, dass die Lampen schnell ihre volle Leuchtkraft erreichen, also eine kurze Anlaufzeit haben. Diese Informationen müssen bereits seit 1. September 2010 auf den Lampenverpackungen sichtbar sein.

„Eines muss allerdings beachtet werden: Energiesparlampen enthalten als Voraussetzung für ihre Funktionstüchtigkeit systembedingt geringe Mengen des giftigen Metalls Quecksilber. Erlaubt sind bisher maximal 5 Milligramm. Ausgediente Energiesparlampen müssen deshalb getrennt von sonstigem Müll sorgfältig gesammelt und unbedingt zurückgegeben werden“, so Resch. Leider zähle Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa was die ordnungsgemäße Entsorgung angeht. Ein Grund hierfür sei die Weigerung des Handels, ausgediente Energiesparlampen zurückzunehmen. Die DUH geht davon aus, dass derzeit weniger als 10 Prozent der ausgedienten Energiesparlampen aus Privathaushalten ordnungsgemäß über die wenigen kommunalen Sammelstellen entsorgt wird. Der DUH-Geschäftsführer wiederholte seine Forderung nach einer umfassenden Rücknahmepflicht für Energiesparlampen bei allen Verkaufsstellen. Den Handel forderte Resch  eindringlich auf, bis zum Inkrafttreten einer verbindlichen Rücknahmepflicht seinen Kundinnen und Kunden eine freiwillige Rücknahme ausgedienter Energiesparlampen anzubieten, wie es einige Vorreiterunternehmen schon heute tun. So lasse sich die derzeit beschämendniedrige Sammelquote am schnellsten erhöhen.

Als weitere Alternative zur Glühlampe gewinnen LED-Lampen (Leuchtdioden) langsam Marktanteile. Ihnen gehört nach Einschätzung der DUH die Zukunft. LEDs verfügen über eine extrem hohe Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren. Sie sind jedoch bisher noch so teuer, dass sie sich als Alltagsbeleuchtung bisher nicht durchsetzen. Halogenglühlampen sind nach Ansicht der DUH weniger empfehlenswert da sie gegenüber herkömmlichen Glühbirnen nur etwa 30 Prozent Strom einsparen. Folgerichtig werde der Verkauf dieser Halogenkleinheizungen in wenigen Jahren ebenfalls EU-weit verboten.

Hintergrund

Am 1. September 2011 greift die dritte Stufe des EU-weiten Glühlampenausstiegs. Die EG-Verordnung 244/2009 schreibt neue Ökodesign-Anforderungen für Lampen vor. Seit 1. September 2009 durften klare Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt sowie alle matten Glühlampen nicht mehr verkauft werden. Mit der zweiten Stufe 2010 betraf das auch klare Glühlampen mit mehr als 60 Watt. Ab diesem Jahr fallen nun alle 60 Watt-Glühlampen weg. In insgesamt vier Stufen bis 2012 werden alle ineffizienten Standardglühbirnen und Halogenglühlampen niedriger Effizienz aus den Verkaufsregalen verbannt. Die Verordnung soll zur Einhaltung der europäischen Energieeffizienz- und Klimaschutzziele beitragen. Die unter den EU-Staaten und mit dem Europaparlament abgestimmte Regelung dient der Verbesserung der Marktdurchdringung von energieeffizienten Beleuchtungstechniken. Jährlich ließen sich allein in Deutschland bei der Beleuchtung rund 22 Milliarden Kilowattstunden einsparen, davon über ein Drittel in privaten Haushalten. Allein der Austausch von 60 Prozent der Lampen in Haushalten gegen energieeffizientere Beleuchtung würde den klimaschädlichen Kohlendioxid -Ausstoß jährlich um 4,5 Millionen Tonnen reduzieren, was etwa den Treibhausgasemissionen von zwei mittelgroßen Steinkohleblöcken entspricht.

 


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