Der Energieverbrauch der Heizung wird oft unterschätzt: Denn mit 87 Prozent verbrauchen die deutschen Haushalte die meiste Energie für die Erzeugung von Wärme. Wer also dauerhaft sparen will, muss seine Heizkosten konsequent senken., Grafik: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Nach dem ich am Montag noch spekuliert hatte welche Bundesregierung wohl die novellierte Energieeinsparverordnung beschließen wird, ging es ganz schnell und heute hat die amtierende Bundesregierung schon die Novelle der Energieeinsparverordnung mit den Änderungen des Bundesrates beschlossen. Die geänderte Fassung wird voraussichtlich sechs Monate nach der Verkündigung in im Frühsommer in Kraft treten.
Damit wird der Stand der energetischen Anforderungen für Neubauten aus dem Jahr 2009 bis zum Jahr 2016 festgeschrieben – sieben Jahre Stillstand. Erst ab dem ab 1. Januar 2016 kommt ein großer Sprung, dann steigt die Anforderung für den Primärenergiebedarf einmalig um 25 Prozent. Wenn wirklich heute bereits 50 Prozent der Gebäude in Deutschland energetisch deutlich besser gebaut werden als die derzeit gültige EnEV fordert, wie Stepahn Kohler von der dena in der Pressemitteilung sagt, dann verwundert die Verschiebung der höheren Anforderungen an Neubauten.
Austausch von alten Heizungen bleiben einzige Anforderung an Altbauten
An den energetischen Zustand von Altbauten werden keine weiteren Anforderungen gestellt, lediglich so genannte Konstanttemperatur-Heizkessel (Standard-Heizkessel, die ihre Temperatur nicht, wie modernere, der gefragten Heizleistung entsprechend anpassen) sollen ab 2015 nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Ausgenommen hiervon sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
Dem Bundesverband Erneuerbare Energie gehen die Änderungen nicht weit genug: „Der neue Stichtag zum verpflichtenden Heizungstausch erfasst gerade einmal 13 Prozent dieser Energieschleudern“, so Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). Immerhin würden nach Angaben des BEE 80 Prozent der Deutschen mit veralteter Technik heizen. So wird der Sanierungsstau in deutschen Heizungskellern aber nicht abgebaut. Wirksame Anreize für den Heizungstausch, die den Verbraucher erheblich entlasten, werden nach Angaben des BEE benötigt. Ob die EnEV dafür der richtige Ort ist, halte ich hingegen für fraglich.
Neue Vorgaben für Energieausweis u.a. mit Energieeffizienzklassen für Gebäude
Neu hinzugekommen sind Vorgaben für den Energieausweis. Bei Angaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen zur Vermietung oder zum Verkauf, die zur Pflicht wird, muss auch die Energieeffizienzklasse von A+ bis H angegeben werden. Liegt bereits ein Energieausweis vor, muss dieser jedoch nicht mehr angepasst werden. Der Energieausweis muss künftig zum Zeitpunkt der Besichtigung des Objektes vorgelegt werden und beim Kauf oder bei Miete übergeben werden. Weiter wird es durch die Länder Stichproben der Energieausweise und Berichte von Inspektionen der Klimaanlagen geben.
Ferner forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, das Ordnungsrecht zur Energieeffizienz von Gebäuden zu vereinfachen, indem die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden.
„Die Verabschiedung der EnEV ist nur ein erster Schritt zu mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich, nun müssen weitere folgen. Unter anderem gilt es, die längst überfällige steuerliche Abschreibung für energetische Sanierungen einzuführen, außerdem müssen die Fördermittel erhöht und verstetigt werden. Nur so lässt sich die Energiewende im Gebäudebereich erfolgreich gestalten“, so Stephan Kohler.
Höhere Anforderungen senken die Preise
Die immer wieder geäußerten Befürchtungen, dass höhere Standards die Bau- und damit Mietkosten unverhältnismäßig steigern würden, kann die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) nicht nachvollziehen.
Zum einen folgen die Anforderungen einem gesetzlich festgelegten Wirtschaftlichkeitsprinzip. Zum anderen haben die Erfahrungen seit den ersten energetischen Wärmeschutzanforderungen in der Folge der Ölkrisen der 70er Jahre gezeigt, dass höhere Standards die Kosten durch steigende Nachfrage nach Effizienzprodukten sogar haben sinken lassen. Beispielsweise sanken die Kosten für Fenster zwischen 1970 und 2000, während ihr Wärmeschutz deutlich anstieg. Ähnliche Effekte sind auch bei Baustoffen für die Gebäudehülle und Heizungstechnik zu beobachten.
Der stellvertretende DENEFF-Vorsitzende Christoph von Speßhardt:
„In Zeiten steigender Energiepreise muss die Politik die Bürger unterstützen, Energieverschwendung drastisch zu reduzieren. Dazu ist ein ausgewogener Mix aus Beratung, Förderung aber auch maßvollen gesetzlichen Anforderungen nötig. Zusammen hilft das, energiesparenden und damit bezahlbaren Wohnraum erschwinglich zu halten. Ebenso helfen die beschlossenen Gebäudeeffizienzklassen Käufern und Mietern, energieeffizienten Wohnraum zu finden. Wir freuen uns, dass die neue EnEV endlich in Kraft treten kann.“