Passend zur herbstlichen Jahreszeit und damit kühleren Tagen und Nächten gilt ab morgen, den 26. September 2015, die neue Energie-Effizienz-Verordnung, die eine einfache Kennzeichnung der Raumheizungsgeräte vorschreibt. Wie bereits von Waschmaschine oder Kühlschrank gewohnt, geht die Einteilung dabei vom Bestwert in Form von A++ über A, B, C und D bis zu den schlechten Werten E, F oder G. Eine möglichst gute Energieeffizienzklasse sollte nicht nur aufgrund der Vorteile für Umwelt und Klima in Betracht gezogen werden. Wie bei Haushalts- und anderen Elektrogeräten sollten bei der Installation einer neuen Heizungsanlage schließlich nicht nur die einmaligen Anschaffungskosten betrachtet werden, sondern auch die laufenden Energiekosten.
Eine umweltfreundliche und effiziente Alternative sind Heizanlagen mit Wärmepumpe, welche die Erdwärme nutzen und – sofern sie mit echtem Ökostrom betrieben werden – keinerlei Emissionen verursachen. Den höheren Kosten bei der Anschaffung stehen im Vergleich zu einer konventionellen Öl- oder Gasheizung teils deutlich geringere laufende Kosten gegenüber und in Deutschland können Sie zudem auch staatlich gefördert werden. Karl-Heinz Stawiarski vom Bundesverband Wärmepumpe spricht im Video von Förderungen bis zu Höhen von 10.000 Euro.
Eine Alternative zur eigenen Finanzierung bietet zudem auch die neue Form des Contracting für private Verbraucher, wie es mit dem WärmeAbo-Angebot von easyHeizung möglich gemacht wird. Hier finanziert das Unternehmen die effiziente und ökologische neue Heizung – etwa auch mit Wärmepumpe – und vermietet diese an den Hausbesitzer.