Es ist soweit, seit 3. Juni ist die parlamentarische Bürgerinitiative „An der Hand“, die den bestmöglichen Schutz und die bestmögliche Versorgung am Lebensende fordert, online unterstützbar. Am 28. Mai konnten dem 2. NR-Präsidenten Karlheinz Kopf bereits 13.600 Unterschriften auf Papier überreicht werden. Unterstützen Sie bitte diese Bürgerinitiative auch online via Parlamentshomepage. Eine namentliche Veröffentlichung kann optional eingegeben werden.
Die konkreten Ziele sind:
- die flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung,
- die weitere Erforschung und Entwicklung der Palliativmedizin,
- die Sicherstellung der Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege
- und die Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) in der Verfassung.
Wir möchten Sie herzlich bitten, diese Bürgerinitiative nach Ihren Möglichkeiten zu unterstützen, damit sie zu einem starken Zeichen wird!
Bitte unterstützen Sie die Bürgerinitiative online (link zur Seite des Parlaments unter www.keineEuthanasie.at - wo viele hilfreiche Informationen zum Thema zu finden sind oder direkt auf der Eingabeseite des Parlaments.
(Ob Ihr Name als Unterstützer elektronisch aufscheinen soll oder nicht, entscheiden Sie beim Ausfüllen selbst.)
Für einen maximalen Impakt bei den zuständigen Stellen wäre die Abgabe der Unterstützung bis 30.06.2014 optimal, kann aber natürlich auch noch danach erfolgen. Bitte leiten Sie Sie diese Information an mögliche Interessierte Personen in Ihrem Bekanntnekreis weiter bzw. verlinken Sie auf diesen Artikel. So wird die öffentliche Debatte belebt und es wächst die Zahl der Unterstützer.
? Wußten Sie, dass
- 2010 in den Niederlanden 3.100 Menschen ohne Verlangen getötet wurden, davon waren 45% einwilligungsfähige Patienten.
- In 13% der Tötungen auf Verlangen in den Niederlanden zwischen Wunsch und Todeseintritt weniger als ein Tag liegen, in 35% erfolgt der Tod zwischen dem zweiten Tag und einer Woche. Der häufigste Grund für den Todeswunsch ist Sinnlosigkeit (29%), der zweithäufigste Angst vor Entwürdigung (24%).
- Muss der Wille des Menschen also Vorrang haben? Der Wille des Menschen ist nie autonom. Er ist immer kontext-abhängig. “In der überwiegenden Mehrheit der Fälle heißt ‘Ich will nicht mehr leben’ nur ‘Ich will so nicht mehr leben’. Mit guter Palliativbetreuung schwindet der Wunsch, nicht mehr leben’ zu wollen.” (Grafinger, Die Presse, 26.5.)
Vor 20 Jahren (1994) wurde in den Niederlanden die aktive Sterbehilfe straffrei gestellt, seit 2002 ist sie gesetzlich erlaubt.