Endlösung für das Weltklima

Endlösung für das WeltklimaDas hatten die wenigsten dem kleinen, schmalen und immer irgendwie farblosen Norbert Röttgen zugetraut. Während der CDU-Politiker selbst sich als kommenden Kanzler sieht, nahm seine Umwelt ihn als streberhaften Schwäötzer wahr, der für sein Amt auch jederzeit mit seinen Prinzipien broch. Nun aber hat der Bundesumweltminister klargestellt, dass er seine Arbeit ernst nimmt - und Pläne nicht nur zur ökologischen Umgestaltung Deutschlands hegt, sondern sicher ist, die ganze Welt beglücken zu können. Vor der erneut äußerst wichtigen Klimakonferenz in Durban, von der nichts weiter erwartet wird als der Ausstoss von zusätzlichen rund 7453 Tonnen "des schädlichen Klimagiftes Kohlendioxid" (dpa), hat Norbert Röttgen im Besorgnismagazin Spiegel(CDU) "für weltweit einheitliche Ziele" bei der Klimapolitik plädiert.
In der künftigen Weltklimapolitik solle ein einheitliches CO2-Budget für jeden Menschen festgelegt werden, fordert Röttgen. "Es ist vernünftig und geboten, eine globale Wettbewerbsordnung zum Schutz des Klimas einzuführen." Das Endziel sei "ein Pro-Kopf-Budget für die Emission von Treibhausgasen, das für jeden Menschen auf der Welt gilt." Egal, ob Amerikaner, Europäer, Asiate oder Afrikaner - die Obergrenze würde alle einen. Im Umweltministerium wird derzeit berechnet, wo die nach einem Buch des großen Umwelterzählers Frank Schätzing "Limit" genannte Lebensdosis etwa liegen könnte. "Ein Mensch im Ruhezustand hat einen CO2-Ausstoß von etwa 10-20 Litern in der Stunde", verriet ein Mitarbeiter der Normgruppe gegenüber PPQ. Das seien zwischen 86.400 und 172.800 Litern im Jahr bei einer Dichte von Kohlendioxid von 1,977 Gramm also 17,281 Kilogramm. "Ein Energiesparauto emittiert 140 Gramm pro Kilometer", erklärt der Experte weiter, "ein Flug nach Südafrika dagegen acht Tonnen."
Nach den Plänen von Norbert Röttgen erhielte jeder Menschen bei seiner Geburt eine Art Kohlendioxid-Gutschrift auf seinem persönlichen Konto bei der Uno-CO2-Behörde, der sich am natürlichen Durchschnittsverbrauch, aber auch an den Notwendigkeiten eines nachhaltigen Umsteuerns in der Klimapolitik orientiere. "Von diesem Konto", heißt es im Umweltministerium, "wird dann jeder Verbrauch abgebucht."
Wer joggt, raucht, Fleisch isst, viele Kinder hat, lange Strecken mit Auto fährt oder Flugreisen in den Urlaub unternimmt, muss sich darauf einstellen, dass sein CO2-Plus schnell dahinschmilzt. Betroffen wären aber auch Konsumenten: Wer viel einkauft, haftet mit seinem eigenen Konto für einen Teil der CO2-Kosten, die bei der Herstellung von Waren anfallen.
Was aber, wenn das Konto sich leert wie ein normales Giro-Konto? Was, wenn der Kontoinhaber sich trotz leerer CO2-Kassen immer noch ganz gut fühlt und eigentlich noch nicht daran denkt, abzutreten und Platz für neue Weltklimaverbraucher zu machen? Im Umweltministerium ist die Sache noch nicht entschieden, doch "ein solches Limit macht natürlich nur Sinn, wenn die Einhalt durchgesetzt wird", heißt es bei mit der Angelegenheit vertrauten höheren Mitarbeitern. Während einige wenige liberale Umweltpolitiker auf einen privaten CO2-Rechtehandel setzen, bei dem Vielflieger, Shoppingopfer, Autofahrer, Fleischesser und Freizeitsportler die benötigten zusätzlichen Kontingente an Verbrauchsrechten von asketischen Stubenhockern, Komapatienten und den Inhabern von Baumschulen kaufen könnten, machen sich die ordnungspolitischen Kräfte für eine entschiedenere Lösung stark.
Danach soll mit dem Auslaufen des jeweiligen CO2-Vorrats eines Menschen auch dessen Leben enden. Der Betroffene käme etwa nach einer klimaschädlichen Mallorca-Reise daheim an, auf dem Flughafen würde schon beim Einchecken festgestellt, dass sein "Live-Limit" mit Beendigung des Fluges erreicht ist. Daraufhin wird die CO2-Polizei am Zielflughafen alarmiert, die den sogenannten "Exceeter" direkt nach der Ankunft in Empfang nimmt und in einem speziellen "Exciting-Room" eliminiert. Noch ungeklärt sei derzeit, was mit den klimagiftigen sterblichen Resten geschehen werde. Erste Übrlegungen, hieß es in Berlin, gingen jedoch in die Richtung, auf jedem CO2-Konto einen Sperrbetrag verpflichtend zu machen. Dieses Restguthaben könnte vom Besitzer nicht nach Wahl verwendet werden, sondern würde nach dem Ableben des Betreffenden für die Beseitigung der sterblichen und überdies klimaschädlichen Überreste abgebucht.

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