Emma sorgt sich ums Sorgerecht

Die Zeitschrift Emma widmet sich in ihrer Herbstausgabe auch dem Sorgerecht unverheirateter Väter. Unlängst hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte uneheliche Väter durch das sog. „Zaunegger Urteil“ gestärkt.

„Väterrechtler jubilieren, Frauenverbände protestieren“ heißt es dann auch gleich im Eingangstext des Artikels. Das macht die grundsätzliche Haltung der Emma klar. Des Einen Leid, des Anderen Freud.

Wovon jedoch im Text weniger die Rede ist, sind die betroffenen Kinder hier fehlt der alten Emma die Empathie ins kindliche Wesen. Davon hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erheblich mehr,  wenn sie sagt, das gemeinsame Sorgerecht sei im Zweifel für das Kind das Beste.

Emma denkt zu kurz, wenn sie formuliert, dass 90 % der nichtehelichen Kinder bei der Mutter leben, ohne zu hinterfragen, warum Vater und Kind nicht ebenfalls in einer Familiengemeinschaft leben. Eine kritische und umfängliche Berichterstattung würde sich beiden Seiten widmen, aber Emma ist ja von Haus aus parteiisch.

Die Autorin „CL“ bedenkt nicht,  dass sich die Rolle des Vaters gewandelt hat und stärker geworden ist.  Seine Bedeutung für die gesunde kindliche Entwicklung ist der mütterlichen gleichgestellt!

Es ist im Interesse des Kindes, wenn an den mütterlichen Ressourcen kein Raubbau betrieben wird. Doch auch Emma lässt es durch die eigene Argumentation weiterhin zu,  dass sich allein erziehende Frauen in chronischer Überforderung körperlich und seelisch schwer belasten. Damit schwächen diese Mütter auch ihre eigenen Ressourcen fürs Kind.

„Männer raus“ war gestern, heute heißt es „Väter rein!“

Es ist an der Zeit, die väterlichen Schätze zu heben und sie für die heute noch  „allein erziehenden“ Mütter und das gemeinsame Kind nutzbar zu machen. Dann ist diese Frau auch nicht mehr „allein erziehend“ und kann die elterliche Sorge teilen.

Jede Stunde, die das Kind beim Vater verweilt, ist eine Stunde in der die Mutter für sich selbst sorgen kann. Und das ist dringend erforderlich, denn „die Mütter haben diese Verantwortung ungefragt an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden am Tag“, so zitiert Emma Jutta Wegner vom deutschen Juristinnenbund. So belegt die Autorin selbst die chronische Überforderung einer allein erziehenden Frau, ohne jedoch daraus Konsequenzen zu formulieren, die der armen Mutter helfen könnten.

Warum sollte eine alleinerziehende Mutter  den Vater des Kindes nicht zum Zug kommen lassen?  Warum sollte sie staatliche Ganztagsbetreuung dem Vater-Kind-Umgang vorziehen? Warum sollte sie diesen Mann verächtlich und abwertend behandeln, mit dem sie vielleicht sogar einmal mehr verbunden hat als eine Nacht? Warum sollte sie ihm das Kind vorenthalten?

Zwei Drittel der Eltern nichtehelicher Kinder lösen diese Situation souverän und im Interesse der Kinder. Bleibt die Frage, woran es bei dem letzten Drittel hapert? Nur am Vater? Das wäre zu kurz gedacht!

Jedes Kind hat eine Mutter und diese bekommt ungefragt die ganze Verantwortung auf die Schultern gelegt, so sieht es Emma. Kein „Eignungstest“, kein  Antrag bei Gericht, keine Rechtfertigung gegenüber dem Vater.  Dem gegenüber erwarten die Frauenrechtlerinnen jedoch, dass der Vater Anträge stellen soll, Kriterien erfüllen muss. Er muss beweisen, ob er geeignet ist ein Vater zu sein, ein „guter“ noch dazu.

Wer solch einseitigen Maßstäbe formuliert  darf sich Familienrechtlerin nennen? Familie ist mehr als Mutter und Kind, oder? Familienpolitik ist mehr als Frauenpolitik, oder?

VAMV und Juristinnenbund würden dabei bleiben so Emma, “ die Konsequenzen der Entscheidungen, die der Vater trifft, trägt in den meisten Fällen – die Mutter.  Das aber kann kein schlagfertiges Argument sein, denn die Konsequenzen der Entscheidungen, die die Mutter trifft, trägt in den meisten Fällen – das Kind. Im übrigen trägt der Vater bereits heute eine Vielzahl von Konsequenzen der Entscheidungen die die Mutter  trifft.

Die  Qualität der Entscheidungen die das Kind betreffen werden sich deutlich bessern, wenn zwei Menschen gemeinsam überlegen, was das Beste für das gemeinsam gezeugte Kind sein könnte. Übung macht auch hier den Meister!

Die Forderungen müssen also lauten:

-   Die Rechte von Vater und Mutter sind grundsätzlich gleich zu stellen!

-   Dem Kind sind die Familiengemeinschaften mit dem Vater und

mit der Mutter, zu erhalten!

 

Jede alleinerziehende Mutter weiß:

Mit den Rechten wachsen auch die Pflichten.

Dieses Schicksal wird auch an den dann sorgeberechtigten Vätern nicht vorbeigehen.

Väter werden sich der Pflicht stellen, wetten!



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