Eltern sind uneins – BGH entscheidet pro Impfungen

(Ein Blogpost ohne das Bild einer überdimensionierte Impfspritze)

Vor einem knappen Jahr musste ich hier bloggen, dass bei getrennt lebenden Eltern die Einverständnis beider Eltern vonnöten sei, um ein Kind impfen zu lassen. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Praxis in der Praxis: Wir Ärzte können nicht stillschweigend davon ausgehen, dass das nicht anwesende Elternteil mit der Impfentscheidung einverstanden ist.

Nun gab es ein neues Urteil in ähnlicher Sache – aber von höchster Instanz, dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 3. Mai 2017 – XII ZB 157/16 ). Hier wurde einem Vater die (Pro-)Impfentscheidung zugesprochen, die Klage der Mutter gegen die Impfungen abgewiesen. Bereits ein Oberlandesgericht hatte für die Impfungen entschieden, die Beschwerde der Mutter hatte keinen Erfolg.

Zunächst wurde die Schwere der Impfentscheidung herausgestellt und aus den Entscheidungen des alltäglichen Lebens herausgelöst (welche stets das Elternteil fällen darf, bei dem das Kind lebt): „Sowohl das durch eine Impfung vermeidbare und mit möglichen Komplikationen verbundene Infektionsrisiko als auch das Risiko einer Impfschädigung belegen die erhebliche Bedeutung.“ — und daher soll die Entscheidung im Streitfall nicht bei einem Elternteil belassen werden, sondern kann vor einem Familiengericht entschieden werden. Dieses wiederum kann „auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Entscheidungskompetenz ist dem Elternteil zu übertragen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird.“ Und hier entschied das Gericht für den Vater.

… und weiter: „Die von der Mutter erhobenen Vorbehalte, die aus ihrer Befürchtung einer „unheilvollen Lobbyarbeit von Pharmaindustrie und der Ärzteschaft“ resultieren, musste das Oberlandesgericht dagegen nicht zum Anlass für die Einholung eines gesonderten Sachverständigengutachtens über allgemeine Impfrisiken nehmen.“ Anders: Die Sinnhaftigheit von Impfungen hat das BGH in seiner Urteilsbegründung als gegeben und medizinischen Standard angesehen, hierüber musste gar nicht diskutiert werden.

Ein guter Schritt für den Impfgedanken.

Pressemitteilung des BGH und der Originaltext der Urteilsbegründung (Sehr lesenswert im Detail!)


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