eKV: Barmer/GEK HMM/T-Systems legen ein verbessertes Angebot vor

Es dürfte ja allgemein bekannt sein, dass die Barmer/GEK in ihrem OT-1-Vertrag nicht nur den elektronischen Kostenvoranschlag fordert, sondern auch gleich noch den Dienstleister vorschreibt, über den dieser einzureichen ist, nämlich die für HMM/T-Systems.  Dabei handelt es sich bei HMM/T-Systems um einen Anbieter, der mit einem als – vorsichtig ausgedrückt – ambitionierten Preismodell am Markt operiert.

Durch die Beschränkung auf einen Anbieter nutzt die Barmer/GEK in diesem Bereich massiv ihre Markmacht aus, und damit hat sie auf der Seite der Leistungserbringer eine heftige Gegenreaktion ausgelöst, die die Kasse vielleicht selbst so nicht erwartet hat.

Hinzu kommt, dass andere Krankenkassen trotz ihrer ebenfalls bestehenden Marktstärke eine kooperativen Weg gehen und sich damit deutlich von der Barmer/GEK abgrenzen. Lobend sei hier die AOK Sachsen-Anhalt erwähnt, über deren System für den eKV ich ja schon hier berichtet habe. Grundzüge des dortigen Systems sind Anbieteroffenheit und eine Möglichkeit für den Leistungserbringer, den eKV auch ohne Zusatzkosten einzureichen – wenn eben auch mit einem deutlich höheren personellen Aufwand als bei der Inanspruchnahme eines Dienstleisters.

Nun haben die diversen Verhandlungen doch zu einem teilweisen Einlenken der Partner HMM/T-Systems und Barmer/GEK geführt, ohne dass das Ergebnis aber schon als der „grosse Wurf“ anzusehen ist: da sollte man sich noch einmal dringend mit dem Model der AOK Sachsen-Anhalt beschäftigen…

Immerhin, auf das nun mitgeteilte Angebot lässt sich sicherlich aufbauen: Der eKV verursacht dem Leistungserbringer, der weiterhin nur HMM/T-Systems als Dienstleister beauftragen kann – eine massive und nicht hinnehmbare Einschränkung des Wettbewerbs nach meiner Einschätzung -, monatliche Kosten von 10,00 EUR bei einer Mitgliedschaft im Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (ähnliche Regelungen für andere Verbände werden sicherlich folgen). Hinzu kommen monatliche Kosten von 7,00 EUR für die sogenannte X3-Schnittstelle und eine zusätzliche Gebühr von 0,49 EUR pro Kostenvoranschlag (anscheinend gilt dies für jeden Kostenvoranschlag, unabhängig davon, ob sie genehmigt werden oder nicht).

Ein Betrieb muss also mit mindestens 17,00 EUR Kosten pro Monat rechnen – ohne einen einzigen eKV abgesandt zu haben -, hinzu kommt eine Belastung pro durchgeführter Versorgung mit weiteren 0,49 EUR; jeder Betrieb mag genau rechnen, inweiweit sich dadurch seine Versorgungskosten erhöhen und sein Gewinn verringert.

Immerhin: Das alte Provisionsmodell soll weiterhin in Kraft bleiben.

Nach meinen Informationen plant der schon genannte Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, diesen Vertrag nunmehr zu unterzeichnen, allerdings ohne direkt Aufnahme der einzelnen Innungen. Diese bzw. ihre Mitgliedsbetriebe werden demnach nicht direkt durch den Vertrag verpflichtet, ihnen bleibt die gesetzliche Möglichkeit des Beitritts.

 


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