Einwilligung zur Datenverwendung erforderlich

Nur noch bis Ende August haben Unternehmer Zeit, ihre Kundendatenbanken zu vervollständigen und zu bereinigen. Zum 1.9. läuft nämlich die dreijährige Übergangsfrist der Bundesdatenschutz-Novelle ab, die die Datenverwendung zu Werbezwecken regelt. Dann gilt, dass jeder Kunde ausdrücklich und schriftlich vorab seine Zustimmung erteilen muss, damit seine Daten gespeichert und werblich verwendet werden dürfen. In jedem Datensatz muss demnach für Dritte nachvollziehbar protokolliert werden, ob diese Einwilligung vorliegt – und es handelt sich nicht nur um eine pauschale, sondern um drei verschiedene, was den Verwaltungsaufwand deutlich erhöht: die für die Datenspeicherung, eine für die generelle Nutzung zu Werbezwecken sowie die für eine telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme.


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