Urlaubsabgeltung ohne Frist

Kann der Urlaub ganz oder teilweise aufgrund betrieblicher Gegebenheiten oder wegen Krankheit des Arbeitnehmers nicht angetreten werden, besteht die Möglichkeit, ihn ins Folgejahr übertragen zu lassen. Die Frist dafür kennt jeder Arbeitnehmer: Ende März. Endet jedoch das Arbeitsverhältnis und sind Resturlaubstage abzugelten, weil sie nicht genommen werden konnten, ist diese Regelung außer Kraft gesetzt. Fordert der ehemalige Mitarbeiter die Bezahlung vermeintlich verspätet ein, tut er das zu Recht. Das stellte das Bundesarbeitsgericht klar (Az.: 9 AZR 652/10).


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Yangshuo Tagestour ab Guilin: Xianggong Hill, Bambusfloß auf dem Li-Fluss und Impression Liu Sanjie
wallpaper-1019588
Afrika Rundreisen: Safari, Natur und Kultur
wallpaper-1019588
Longji Reisterrassen: Unsere Tagestour ab Guilin mit Langhaar-Show der Yao-Frauen
wallpaper-1019588
Wäller Tour und Kleiner Wäller: Genusswandern im Westerwald