Einkaufszentren müssen die Nutzung des Parkplatzes außerhalb seiner Öffnungszeiten ermöglichen

Die auf Mallorca zu errichtenden neuen Einkaufszentren mit einer Fläche von mehr als 1.500 Quadratmetern sollen die Nutzung von Parkplätzen außerhalb der Öffnungszeiten fördern.

Dies ist im Plan de Equipamientos Comerciales de Mallorca (Pecma) festgelegt, der vom Plenum des Consell genehmigt wurde und bereits nach seiner Veröffentlichung im BOIB am 9. Mai in Kraft ist. Dieser Plan, der auf einen historischen Anspruch der Arbeitgeber des Einzelhandels der Insel eingeht, regelt die kommerzielle Tätigkeit auf dem Territorium.

Einkaufszentren müssen Nutzung Parkplatzes außerhalb seiner Öffnungszeiten ermöglichen
Einkaufszentren müssen die Nutzung des Parkplatzes außerhalb seiner Öffnungszeiten ermöglichen

Was das Parken an Geschäften mit mehr als 1.500 Quadratmetern betrifft, so sieht der Plan unter anderem vor, dass neben der Förderung der Nutzung außerhalb der Geschäftszeiten auch die Lage der Zugänge untersucht werden sollte, damit die Auswirkungen auf die Fußgängerströme so gering wie möglich sind.

Es sei daran erinnert, dass einer der wichtigsten Punkte des Plans darin besteht, dass der Schwerpunkt auf den geringeren Auswirkungen auf das Gebiet der neuen Einkaufszentren, insbesondere der größeren, liegt. Daher wurden die Grenzen entsprechend dem Gebiet der Insel, in dem sie sich befinden, festgelegt.

Ein weiterer Aspekt, auf den der Plan mehr Wert legt, ist die Mobilität, da eines seiner Ziele darin besteht, dass die neuen Einkaufszentren, insbesondere solche mit großen Abmessungen, die Straßen nicht mehr beeinträchtigen. Dies wurde während der gesamten Entwicklung von der Stadträtin, Mercedes Garrido, bekräftigt.

Ebenso wird die Nachhaltigkeit gefördert, da die Parkhäuser über Stellplätze mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge verfügen müssen und die Beleuchtungsplanung Energieeffizienzkriterien berücksichtigen sowie Situationen der Lichtverschmutzung vermeiden muss.

Lizenzen für gewerbliche Geräte können verweigert werden, wenn in der Bewertungsphase Auswirkungen jeglicher Art festgestellt werden, die aufgrund ihrer Umweltbelastung, Mobilität oder ihrer umweltrelevanten Räume nicht angenommen werden können.

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