Einkauf bei der Tafel zählt als geldwerter Vorteil

Einkauf bei der Tafel zählt als geldwerter Vorteil

Von Gastautor Wolfgang Schlichting

Ob bei der für Ausländer nicht strafbaren Bigamie, oder bei der ebenfalls für Ausländer nicht strafbaren Beschneidung von Säuglingen und der Schächtung von Tieren, für unsere “Neubürger” gibt es bis hin zu ihren Einkäufen bei der “Tafel” kein deutsches Gesetz und auch keine Verordnung, mit dem (der) unsere “Goldstücke“ belästigt werden.

Ein Berliner Student, der einem Minijob (450,00 Euro) nachgeht, hat laut Gesetz Anspruch auf zusätzliches Wohngeld in Höhe von 190,00 Euro pro Monat, ihm werden vom Bezirksamt Berlin Lichtenberg jedoch seine Einkäufe bei der Tafel als geldwerter Vorteil gegen gerechnet und somit erhält er laut Bescheid jährlich 2.892,00 Euro weniger, als ihm laut Gesetz zustehen.

Monatlich werden für das Frühstück 51‚00 Euro und für das Mittag- und Abendessen jeweils 90,00 Euro einbehalten, sodass er jeden Monat 241,00 Euro weniger bekommt als ein Ausländer, der ebenfalls vom Jobcenter, bzw. vom Sozialamt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhält und der genau wie der Student, seine Lebensmittel bei der Tafel einkauft, um so viel Sozialknete wie möglich nach Hause zu schicken. Soweit mir bekannt, gibt es in Deutschland keinen einzigen ausländischen Hartz IV, oder Sozialhilfe Empfänger, dessen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gekürzt werden, weil er seine Lebensmittel nicht in einem Supermarkt einkauft, sondern bei der “Tafel” bezieht.

Der Student hat Anfang 2019 Widerspruch gegen den Bescheid des Bezirksamtes Berlin Lichtenberg eingelegt, der sang- und klanglos abgeschmettert wurde, weil er keinen Migrationshintergrund hat. Nun sah der Student nur noch eine Möglichkeit zu seinem Recht zu kommen, er ging mit seinem Problem an die Öffentlichkeit, was mehr Erfolg hatte, als der Widerspruch gegen die Kürzung der ihm gesetzlich zustehenden Beträge und nachdem diverse Medien bis hin zum Berliner Regionalsender “RBB” über den Fall berichtet hatten, meldete sich der Amtsleiter bei der Presse und erklärte den Reportern, dass er sich die Akte des Studenten vorlegen lasse und danach möglicherweise eine bürgerfreundliche Entscheidung treffen würde. Dass das Bezirksamt laut Gesetz gar nicht berechtigt war die sozialen Leistungen zu kürzen, kam dem Amtsleiter nicht in den Sinn. Von daher wäre es sicherlich nicht falsch, wenn ein Jurist gegenüber dem Bezirksamt darauf besteht, dass auch allen ausländischen Hartz IV und Sozialhilfe Empfängern die Leistungen gekürzt werden, die ihre Lebensmittel bei der “Tafel“ kaufen!


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