Eingeschränkte Mobilität in Palma

Eingeschränkte Mobilität in Palma

„Seguretat Ciutadana“ der Stadt Palma hat eine Notverordnung erlassen, die den Einsatz von „Fahrzeugen zur persönlicher Mobilität“ und Fahrzeugen mit mehr als zwei Rädern regelt, mit dem Ziel, Probleme des Zusammenlebens im öffentlichen Raum zu lösen und eine nachhaltige und sichere Mobilität zu fördern. Betroffen sind u.a. Segways, E-Scooter, usw.

Der örtliche Polizeichef Josep Palouzié erklärt, dass das neue Dekret, das nächste Woche in Kraft treten könnte, während die Gemeindeverordnung geändert wird. „Es ist ein Vorschlag, um diese neue Gegebenheiten zu regeln, die nach dem Vorbild von Städten wie Madrid oder Barcelona durchgeführt wird“.

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Diese Geräte dürfen nur auf der ersten Linie der Platja de Palma, zwischen 09:00 Uhr und 21:00 Uhr und zwischen den Straßen Amílcar und dels Palangrés, auf den Radwegen der Stadt mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 Stundenkilometern, auf den als Wohnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern und auf den Bürgersteigen und in den Passantengebieten, wo auch Fahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 Stundenkilometern benutzt werden dürfen, eingesetzt werden.

Die Verordnung legt auch eine Klassifizierung dieser Fahrzeuge nach Gewicht und Geschwindigkeit fest. So sind Fahrzeuge der Klasse A Fahrzeuge, die nicht mehr als 25 Kilogramm wiegen und nicht mehr als 20 Kilometer pro Stunde fahren, in diesem Fall ist das Mindestalter für den Einsatz 12 Jahre. Die Kategorie B umfasst Fahrzeuge bis zu 50 kg und 30 km pro Stunde, das Mindestalter der Fahrer beträgt 16 Jahre. Schließlich sind Fahrzeuge der Klasse C Fahrzeuge ab 50 Kilogramm und können ab 45 Stundenkilometer fahren, hier beträgt das Mindestalter für das Fahren 18 Jahre.

In allen Fällen ist der Fahrer verpflichtet, die Verkehrsregeln einzuhalten, z.B. darf er während der Fahrt kein Handy benutzen und muss auch einen Helm tragen. Hinsichtlich der Sanktionen bei Nichteinhaltung der Verordnung verweist die Verordnung auf die Verkehrsverordnung. Der Stadtrat warnt, dass das Dekret noch einige Änderungen erfahren kann.

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