Einen Café schwarz und eine Rechtsberatung noch dazu bitte!

Einen Café und eine Rechtsberatung bitte!

Beim Stöbern im Internet ist mir auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Stuttgart eine interessante Entscheidung zum anwaltlichen Standesrecht aufgefallen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte sich im Jahr 2007 mit einem Fall einer besonders ausgefallenen Idee eines Cafébetreibers auseinander zusetzen. Dieser wollte im Café nicht nur in denselben anbieten, sondern auch ein ansprechendes Umfeld auf höchsten intellektuellen Niveau schaffen und hatte dabei die glorreiche Idee einer Veranstaltung namens “coffee and law” ins Leben rufen zu wollen.

Coffee and Law – Rechtsberatung für kanzleischeue Personen

Beim “coffee and law” sollte es – wohl an Stelle von Milch und Zucker – zum Café eine Rechtsberatung geben. Nach dem Motto: “2 x schwarz bitte!” sollten sich eifrige Anwälte zu den Kaffeetrinkern (ob in Robe – weiß man nicht) gesellen und und im lockeren Gespräch 1 oder 2  Rechtsberatungen “unterbringen”. Gedacht war diese Veranstaltung für anwaltsscheue  kanzleischeue Bürger, bei denen eine Hemmschwelle vorhanden war, einen Rechtsanwalt in der Kanzlei zu besuchen. Ob dieses Konzept aufgegangen wäre, darüber lässt sich trefflich streiten.

Ich persönlich jedenfalls würde es als nicht sehr angenehm empfinden, wenn sich im Café – ganz unauffällig – ein Mediziner zu mir an den Tisch gesellen würde, um mich über den letzten Stand der im Hämoriden-Salben-Forschung auf den neuesten Stand zu bringen.

€ 20,00 und nen Cafe

Kosten sollte der ganze Spaß insgesamt 20 € (also Cafe und Anwalt zusammen). Am Ende sollte der Anwalt - also so etwa beim halben Café – eine Empfehlung dem Café trinkenden Bürger aussprechen, was denn nun in seinem Fall zu machen sei (klagen oder noch einen Café trinken).

€ 50,00 pro Mandant

Damit war der Spaß aber noch nicht zu Ende. Nach der Vorstellung des übereifrigen Cafébetreibers sollten nun noch alle Anwälte, die aufgrund der” Caférechtsberatung” einen Mandanten vermittelt bekommen haben insgesamt 50 € an den Betreiber zahlen.

OLG Düsseldorf

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sei er durch eine solche Veranstaltung zum einen das Wettbewerbsrecht und auch das Standesrecht der Rechtsanwälte (Berufsrecht) verletzt. Eine Zusammenfassung der Entscheidung durch die Anwaltskammer Stuttgart findet man hier.

Vom Ergebnis lässt sich festhalten, dass man als Anwalt durchaus dem Mandanten einen Cafe anbieten kann, als Cafebetreiber dem Besucher aber keinen Anwalt anbieten sollte.

Ob wir in 10 Jahren diese Entscheidung immer noch lustig finden, wird man abwarten müssen. Vielleicht greift ja dann jemand die Idee – die ja ausbaufähig ist – wieder auf und man kann dann den Anwalt im Supermarkt zusammen mit einem Pfund Rinderhack gleich mitbuchen.

Rechtsanwalt Berlin – Anwalt Martin



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