Eine Steilvorlage für Abmahnungen

Print Friendly©iStock.com/setixela

©iStock.com/setixela

Nach einem neuen Urteil des Landgerichts Köln müssen Bilder, die auf der teilweise kostenlosen Fotoplattform Pixelio bezogen wurden, einen Urhebervermerk in der Bilddatei besitzen. Ansonsten liegt ein abmahnbarer Verstoß gegen §13 Urhebergesetz sowie den Bestimmungen von Pixelio vor. Dieses Urteil macht sprachlos und ist eine Steilvorlage für die Abmahnindustrie.

Das Landgericht in Köln war schon Ende letzten Jahres in aller Munde, nachdem es durch eine Fehlentscheidung erst die Posse um das Steaming bei Redtube zugelassen hatte. Seit gestern ist aber deutlich zu spüren, wie schwer eine klare Urheberschutzregelung in Deutschland wirklich ist. Nachdem im letzten Jahr die Abmahnungen von Rechtsanwälten aufgrund fehlender Urheberkennzeichungen in die Höhe geschnellt sind, wird immer über deren Recht diskutiert. Die Frage nach der Berechtigung der Ansprüche und Unterlassungserklärungen musste geklärt werden. Besonders die Berliner Kanzler PixelLaw tut sich da besonders hervor, schließlichlässt sich mit ins Netz gestellten Bildern heutzutage viel Geld verdienen.

Schon vor Jahren erkannte ein windiger Geschäftsmann diese Möglichkeit, indem er Obst und Gemüse fotografierte und weit oben in der Suchmaschine von Google unterbrachte. Er brauchte nur zu warten, bis ein Unwissender seine Bilder nutzte, um diesen dann mit horrenden Nutzungskosten und Gebühren vor den Kadi zu schleppen. Natürlich kann man solch einem Menschen kein Unrecht vorhalten, doch in meinen Augen  ist dies reine Abzocke. Diese Masche ist nun verfeinert und immer mehr Anwälte spezialisieren sich darauf, mit illegalen Bildern ihre Brötchen zu verdienen.  Es ist einfach verdientes Geld und aufgrund klarer fehlender Rechtssprechungen oft nur eine Frage der Standhaftigkeit und des guten Feilschens. Leider wird mit dem gestrigen Urteil des Landgerichts aus Köln wieder eine neue Welle in Bewegung gebracht. Ein Nutzer hatte ein kostenloses Bild von Pixelio auf seiner Internetseite eingesetzt und durch eine Bildunterschrift ordnungsgemäß mit dem Namen des Fotografen gekennzeichnet. Trotzdem erhielt er eine Abmahnung, denn ein cleverer Internetnutzer kann nun durch einen Rechtsklick auf seine Maustaste das Bild isolieren und somit ohne Kennzeichnung herunterladen. Dies ist bei Millionen Bildern im Internet der Fall. Da es verboten ist, die Bilder durch einen Copyrighttext unten im Foto zu verändern, urteilte das Gericht irrsinnig und weltfremd: Es ist notwendig, den direkten Link der Datei zu kennzeichnen! Das macht echt sprachlos! Wie wenig die Richter sich mit der Realität auseinander gesetzt haben, zeigt auch die Argumentation in der Urteilsbegründung. Dort heißt es unter anderem: “Vielmehr hätte der Nutzer in diesem Fall entweder technische Maßnahmen ergreifen müssen, um eine solche isolierte Anzeige und Auffindbarkeit über eine Internetsuchmaschine gänzlich zu unterbinden oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es nach dem eigenen Kenntnisstand der Kammer auch mit einem Standardbildbearbeitungssoftware jedem durchschnittlichen Internetnutzer ohne weiteres möglich ist.”

Wer daran Spaß hat, kann sich das Grauen hier auf dem Link nochmal in Ruhe durchlesen:
http://www.ra-plutte.de/wp-content/uploads/2014/02/LG-K%C3%B6ln-Urteil-vom-30.01.2014-14-O-427-13.pdf

Dieses gestern gefällte Urteil wird die Rechtsanwälte freuen, denn viele dürften in der nächsten Zeit mehr Geld verdienen. Zwar ist das Urteil noch nicht in voller Rechtskraft, doch zeigt es mal wieder, in welch finsterem Mittelalter wir in Deutschland mit Urheberrecht leben. Tausende Webseitenbetreiber muss jetzt Angst und Bange werden, die kostenlose Bilder von Pixelio  ihr eigen nennen. Es kann doch nicht so schwer sein, klare Gesetze und klare Kennzeichnungen von Bildern zu beschließen, wie es in einigen anderen Ländern schon funktioniert. In Deutschland aber rennen wir gerne jahrelang mit den Gesetzbüchern hinter der Technik hinterher, und das wird sich so schnell nicht ändern!

Google+

Joern Petersen Joern Petersen

wallpaper-1019588
Gemüsebeet in Mai: Diese 10 Gemüse kannst du jetzt pflanzen
wallpaper-1019588
Faszination Las Vegas – Tipps und Reiseempfehlungen
wallpaper-1019588
trapezium: Stream zeigt Anfang des Films
wallpaper-1019588
Dürfen Hunde Kidneybohnen essen?