Bruder Younes hatte den anderen Brüdern und Kampfgenossen im virtuellen Widerstand gegen die Kreuzritter zuletzt noch einschneidende Änderungen der Strategie der deutschen Dependance der selbsternannten Globalen Islamistischen Medienfront vorgeschlagen. "Also meine Idee und Plan ist, dass Gimf-Blog und Islamischer Jihad aufzugeben und alles hier zu einer Seite zu machen In Sha Allah", schrieb der Experte für elektrischen Terror in einer Art verwirrtem Masterplan. Die Seite brauche "ein bischen mehr Bewegung von Brüdern die mithelfen können und Dawa und zugleich die Seite unter Brüder zu verteilen", kritisierte der Online-Terrorist die mangelhafte Beteiligung der Umma am heiligen Krieg.
Berichte von PPQ, die eine Erklärung für die rätselhafte Zurückhaltung der Mehrheit der deutschen Muslimein der schlechten Qualität der Bekennervideos und der grenzwertigen Rechtschreibung der Globalen Medienfront suchte, beantworteten die Aktivisten mit hämischen Angriffen. Zur Tarnung über einen japanischen Server lasen sie täglich mit und schickten heißblütige Kommentare. PPQ werde "das noch bereuen", die Gimf werde "zurückschlagen", denn "wer Allah verhöhnt, muss sterben."
Ehe es soweit kam und Modellflugzeuge in die Sauna-Pavillons der PPQ-Mannschaft gelenkt werden konnten, schlug das BKA zu. Acht virtuelle Globalfrontkämpfer wurden festgenommen. Den sieben Männern und einer Frau im Alter zwischen 18 und 30 Jahren wird zur Last gelegt, Propaganda für islamistischen Terror gemacht zu haben. Die Globale Medienfront sei eine kriminelle Vereinigung gewesen, die mehr als tausend Videos mit Drohbotschaften oder zu Terroranschlägen, aber auch Filme über die Hinrichtung von Geiseln verbreitet habe.
Einige Angeklagte hätten auch eigene Texte zur Verherrlichung des Terrors geschrieben - wer sie damals las, erinnert sich eine Mischung aus Kinderbuch und Schulaufsatz. Und das alles unter Anleitung des Verfassungsschutzes, wie der Bayrische Rundfunk meldet. V-Mann Irfan P soll die Angeklagten aus Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg, die bis auf eine Ausnahme alle deutsche Staatsbürger sind, angeleitet und motiviert haben.
Im Prozess gegen die bunte Truppe spielt das jedoch keine Rolle. Die Bundesanwaltschaft habe erklärt, so erklärte der Vorsitzende Richter, dass über eine Zusammenarbeit von Irfan P., gelernte Reinigungskraft in einem Fitnessstudio, mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, "sei es als Quelle, sei es als V-Mann oder in sonstiger Weise" vor November 2008 nichts bekannt gewesen sei. Weil nicht ist, was nicht bekannt ist, ist Irfan P., so die Logik, also auch kein V-Mann gewesen und deshalb selbst auch nicht angeklagt.
Obwohl die Generalbundesanwaltschaft noch im November 2008 eindeutig formuliert hatte: "Die Beschuldigten Irfan P. und Harun Can A. sollen in drei weiteren Fällen für die terroristischen Vereinigungen um Mitglieder und Unterstützer geworben haben, indem sie Propagandamaterial weiterverbreiteten, welches auf die Werbung neuer Mitglieder und Unterstützer abzielte." Irfan P. habe zudem "auf einer für jedermann einsehbaren Internetseite dazu aufgerufen", einen schwedischen Karikaturisten und den Chefredakteur einer schwedischen Zeitung zu töten. Das habe nicht im Einklang mit den Vorgaben des deutschen Jugendschutzes gestanden. Außerdem habe er versucht, Harun Can A. zu einer schweren Brandstiftung anzustiften.
Verantworten dafür muss sich nun nur Harun Can A., der aufgrund von Drogenmissbrauch erkrankt ist, unter gesetzlicher Betreuung steht und dem Prozess nicht über längere Strecken folgen kann.