Ein skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Foto: © Tobias Helfrich, wikimedia CC BY-SA 3.0

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Foto: © Tobias Helfrich, wikimedia CC BY-SA 3.0

Ein skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichts

21. November 2014 / Nic Frank / 0 Comments

Man merkt es dem Bloghaus an: ich habe keine Zeit mehr zum Bloggen; alles, was ich schreibe, landet auf der Webseite des hpd. Heute jedoch möchte ich auf einen Kommentar aufmerksam machen, den ich dort zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht habe.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern in einem skandalösen Urteil das Recht der Kirche bestätigt, ihren Mitarbeitern die Grundrechte vorenthalten zu dürfen. Im so genannten “Chefarzt-Verfahren” hat das Gericht – anders als alle Vorinstanzen – die Kirche in ihrer überholten Sexualmoral bestärkt und kirchlich Beschäftige erneut diskriminiert.

Das war gestern ein rabenschwarzer Tag für die Grundrechte von Arbeitnehmern, die bei kirchlichen Einrichtungen beschäftigt sind. (…)

…Also urteilt das oberste deutsche Gericht aufgrund der Lehre der katholischen Kirche, nach der die Ehe unauflöslich ist und eine Wiederheirat nach Scheidung als Sünde gilt. Damit ist das Bundesverfassungsgericht strenger als Teile des Vatikan selbst, in dem schon längst eine Diskussion begonnen hat, dieses nicht mehr in die Zeit passende Dogma aufzuweichen.

…Auf (das) vermeintliche Selbstbestimmungsrecht (das doch nur ein Selbstverwaltungsrecht ist), geht das Bundesverfassungsgericht immer wieder ein: Es “weist darauf hin, dass das Grundgesetz ‘die korporative Religionsfreiheit vorbehaltlos gewährleistet und insofern dem Selbstbestimmungsrecht und dem Selbstverständnis der Religionsgesellschaften besonderes Gewicht zuzumessen ist.’” Selbst dann, wenn dieses Selbstverständnis gegen rechtliche Normen, die für die Gesellschaft verbindlich sind, verstößt. Tatsächlich klingt das schon fast nach Zuständen, die wir in islamischen Ländern wie Saudi-Arabien und Iran berechtigt anprangern: “Zweifelsfragen seien durch Rückfragen bei den Kirchenbehörden oder durch ein kirchenrechtliches oder theologisches Gutachten zu klären.”
Auf die Idee, einen Arbeitsrechtsstreit durch ein theologisches Gutachten klären lassen zu wollen… darauf muss man erst einmal kommen.

Kompletten Artikel beim hpd lesen


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