Ein Mann ist keine Altersvorsorge

Scheidung, Kind, Teilzeitjob – welche Sparlösung sorgt für einen Ruhestand, der nicht in der Armuts- falle mündet? Ein Fallbeispiel, wie Frauen sich finanziell unabhängig machen können. Ein wichtiger Schritt, um das Machtgefüge zwischen den Geschlechtern auszugleichen, ist die finanzielle Unabhängigkeit der Frauen von ihren Ehemännern, Lebenspartnern oder anderen nahestehenden beziehungsweise verflossenen „Versorgern“. Dazu möchten wir ein konkretes Beispiel durchrechnen.

Wir sehen uns denn Fall einer 35-jährigen geschiedenen Frau an, nennen wir sie Nina. Nach der Geburt ihres heute fünf Jahre alten Kindes blieb sie zu Hause, mittlerweile arbeitet sie im Handel in einer 60-Prozent-Anstellung, was monatlich mit CHF 2.400,- brutto vergütet wird plus 13. Gehalt. Sobald Ninas Kind 15 Jahre alt ist, könnte sie ihr Arbeitspensum auf Vollzeit aufstocken und so ca. CHF 4.000,- verdienen.

Wie für eine ausreichende Pension sparen?

Die Frage ist nun, wie Nina am besten anspart, damit sie in der Pension nicht von der Hand im Mund leben muss. Im Moment beträgt ihr Altersguthaben aus eigenem Pensionskassen-Guthaben sowie Splitting aus der Scheidung 25.000 Franken. Der Betrag wird bei Beginn der Erwerbstätigkeit in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen.

Neue Pensionskasse gemäss gesetzlicher Vorschrift

Versicherter Lohn bei 60%-Arbeitspensum CHF 6‘630,-.
Versicherter Lohn bei 100%-Arbeitspensum CHF 27‘430,-.
Bis zum Pensionsalter von 64 Jahren ergibt sich ein Altersguthaben, inkl. Zins, von ca. CHF 164.200,-.
Bei einem Umwandlungssatz von 6,8 % ergibt dies eine Jahresrente von CHF 11.165,- oder eine monatliche Rente von CHF 930,-.
Angenommene AHV-Altersrente, 1. Säule, gemäss Skala 44, CHF 1550,-.
Angenommene Pensionskassenrente, 2. Säule, CHF 930,-.

Voraussichtliche Altersrente aus 1. und 2. Säule CHF 2.480,-
(entspricht ca. 2/3 des durchschnittlichen Einkommens zum Zeitpunkt der Pensionierung).

Quelle: Travex VersicherungsTreuhand AG, Glattbrugg

CHF 2.480,- im Monat versprechen Nina keinen entspannten Lebensabend, sie denkt eher an mindestens CHF 3.000,-. Das wird möglich, wenn sie ab nun monatlich ca. 345,- auf die Seite legen kann. So erreicht sie bis ins Pensionsalter ein Erlebensfallkapital von etwa 125.000,-. Im Todesfall wäre das Kind mit dieser Sparlösung in derselben Höhe abgesichert. Aus diesem Zusatzkapital ergibt sich eine monatliche Rente von ungefähr CHF 520.-.

Die Gesamtpension macht damit circa CHF 3.000,- aus, und da sich Nina für eine gebundene Vorsorge entscheidet (Säule 3a), kann sie ausserdem die jährliche Prämie von CHF 4.140,- von der Steuer absetzen.

Dieses Fallbeispiel, dessen Berechnungen jeweils auf einer marktüblichen Branchenlösung basieren, zeigt nur eine von verschiedenen Möglichkeiten. Stehen andere Faktoren im Vordergrund, entsteht natürlich eine andere Ausgangslage. Weiter wurde bei diesem Berechnungsbeispiel nur das BVG (Pensionskasse)-relevante Einkommen berechnet. Um explizit beim Thema Altersvorsorge zu bleiben und das Fallbeispiel möglichst übersichtlich gestalten zu können, haben wir bewusst darauf verzichtet, andere Einkommensteile (wie bspw. Unterhaltszahlungen/Alimente) zu berücksichtigen. Beispielsweise sind wir auch nicht auf das Thema der steuerlichen Belastungen usw. eingegangen. Unterhaltszahlungen und/oder andere Leistungen, die nicht die Altersvorsorge selbst betreffen, sind zum einen sehr individuell und zum anderen für das Thema Altersvorsorge nicht relevant. All diese angrenzenden Themenbereiche können dann einzeln innerhalb einer persönlichen Beratung berücksichtigt und – je nach Ausgangslage – situativ gelöst werden, sofern dies möglich ist. Umwandlungssätze, Gesetze, Richtlinien, usw. können sich natürlich ändern, hier handelt es sich um eine Momentaufnahme.

Ein Mann ist keine Altersvorsorge

Diesen Beitrag finden Sie auch beim Tagesanzeiger “Das Geld und ich”.


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