Ein feudales Relikt

Ein feudales ReliktAllgemeine Zeitung (Mainz): Kirchensteuern zahlt nur, wer dazu bereit ist – so die Theorie. Carsten Frerk, Experte für kirchliche Finanzen, veröffentlichte in diesem Jahr sein „Violettbuch Kirchenfinanzen“, in dem er der Herkunft und der historischen Berechtigung steuerlicher Zuschüsse auf den Grund geht und „verdeckte“ Zahlungen des Staates an die Kirche thematisiert. Auch gegenüber der AZ hat er sich über die vermeintlich freiwilligen Beiträge des Steuerzahlers an die Kirche geäußert.

Herr Frerk, Sie stellen in Ihrem Buch in 31 Kapiteln die Staatsleistungen an die Kirche auf den Prüfstand. Welche Formen der Staatsleistungen kritisieren Sie?

Zur Kritik stehen die historischen Staatsleistungen aus der Weimarer Republik. Zahlungen von 442 Millionen Euro im Jahr sind ein feudales Relikt, die in einer demokratischen Gesellschaft keine Berechtigung mehr haben.

Zahlungen wofür zum Beispiel?

Die Bischofsgehälter, die aus Staatsgeldern bezahlt werden, sind zum Beispiel Teil der historischen Staatsleistungen. Auf der anderen Seite kritisiere ich die allgemeinen Zahlungen, wie sie auch anderen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Mittel des Staates fließen zum Beispiel in Kirchenträger wie Kitas. Aber die Kirchen stellen es so hin, als würden sie selbst die Einrichtungen über die Kirchensteuer finanzieren. Das ist Etikettenschwindel.

Sie sprechen bei der derzeitigen Finanzierung sogar von Verfassungsverstößen des Bundes.

Auch Staatsrechtler sagen, dass die Zahlungen in ihrer feudalen Herleitung nicht mit der notwendigen demokratischen Begründung unseres Grundgesetzes vereinbar sind.

Warum geraten auch die Finanzgrundlage von Diakonie und Caritas in Ihren Fokus?

Kosten der Diakonie und Caritas werden nur zu zwei Prozent von den Kirchen getragen. Aber 90 Prozent derer, die Kirchensteuern zahlen, tun es in dem Glauben, damit soziale Einrichtungen der Kirche zu unterstützen. Und die Kirche treibt diesen Etikettenschwindel aktiv voran.

Sie kritisieren auch den Religionsunterricht?

Die Regeln zum Religionsunterricht sind 1949 verfasst worden. Zu der Zeit gehörten 95 Prozent der Bevölkerung einer der beiden großen Kirchen an. Mittlerweile sind es nur noch 60 Prozent, mit sinkender Tendenz. Das heißt, der Religionsunterricht wird immer inadäquater. Er bildet nicht mehr die gesellschaftliche Realität ab.

Das Gespräch führte Clarissa Gröschen

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