Eigene Daten online abrufen

Allgemein | admin | 16-11-2014 um 11:40Uhr | 7 views Zuletzt aktualisiert am: 16-11-2014
Einfacher Weg zur Erstattung: Die

Einfacher Weg zur Erstattung: Die “vorausgefüllte Steuererklärung” steht den Bürgern als neuer Service für die Erstellung der Einkommensteuererklärung zur Verfügung.
Foto: djd/Bayerisches Landesamt für Steuern

So wird die Einkommensteuererklärung deutlich einfacher

(mpt-14/49918). Neue oder veränderte Steuergesetze und immer neue Vorschriften: Die meisten Bundesbürger haben den Eindruck, dass sie jedes Jahr mehr Zeit für die Erstellung ihrer Steuererklärung benötigen. Ein Ende der lästigen Zettelwirtschaft ist aber absehbar: Seit Anfang 2014 gibt es die “vorausgefüllte Steuererklärung” unter elster.de/Belegabruf als neuen Service der Finanzverwaltung. Sie vereinfacht und erleichtert die Arbeit an der Steuererklärung.

Steuererklärung wird komfortabler

Das Ausfüllen der Steuererklärung wird deutlich einfacher: Viele Daten zur eigenen Person, die in die Steuererklärung aufgenommen werden müssen, sind bei der Steuerverwaltung durch den Arbeitgeber oder durch Versicherungen schon vorhanden und lassen sich mit dem neuen Service jetzt elektronisch abrufen. Verfügbar gemacht werden etwa Mitteilungen über den Erhalt von Rentenzahlungen, Nachweise über Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder auch die Lohnbescheinigung des Arbeitgebers. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Altersvorsorge wie etwa Einzahlungen in Rürup- und Riester-Verträge sind ebenfalls bereits erfasst und werden nun elektronisch zur Verfügung gestellt.

Steuerzahler können ohne großen technischen und bürokratischen Aufwand den neuen Service der Finanzverwaltung nutzen. Der zeitliche Aufwand für das Suchen von Belegen sinkt deutlich. Ein weiterer positiver Effekt: Eingabefehler werden vermieden, weil die verfügbaren Daten eins zu eins in die eigene Einkommensteuererklärung per Mausklick übertragen werden.

Seit Anfang 2014 erleichtert die

Seit Anfang 2014 erleichtert die “vorausgefüllte Steuererklärung” die Erstellung der persönlichen Einkommensteuererklärung über ELSTER.
Foto: djd/Bayerisches Landesamt für Steuern

Sicherheit geht vor Schnelligkeit

Für die Nutzung des neuen Services muss man sich einmalig und kostenlos im ElsterOnline-Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie der Anmeldung zum Belegabruf registrieren lassen. Wenn die persönliche Identifikationsnummer und die Aktivierungs-ID eingegeben wurden, erhält man ein Softwarezertifikat und vergibt eine eigene PIN. Danach ist nur noch die Anmeldung zum Belegabruf notwendig. In der Praxis ist dieses Verfahren für den Nutzer sehr einfach. Dennoch sind gemäß dem Motto “Sicherheit geht vor Schnelligkeit” einige Maßnahmen notwendig, um einen Missbrauch der Daten von vornherein zu verhindern. Für die einzelnen Schritte gibt es auch praktische Videoanleitungen unter elster.de/Belegabruf im Bereich Downloads.

Umfang der Daten soll erweitert werden

Der Abruf der Daten ist täglich und rund um die Uhr möglich. Die Daten können selbstverständlich auch mehrfach abgerufen werden. Auf diese Weise lässt sich feststellen, ob inzwischen alle relevanten Daten an die Steuerverwaltung übermittelt wurden und die Erklärungsabgabe beziehungsweise Veranlagung nunmehr erfolgen kann. Sukzessive soll im Übrigen der Umfang der bereitgestellten Daten erweitert werden.

Viele Daten zur eigenen Person, die in die Steuererklärung gehören, liegen der Steuerverwaltung durch den Arbeitgeber oder durch Versicherungen bereits vor und können jetzt elektronisch abgerufen und in die Steuererklärung per Knopfdruck eingefügt werden. Foto: djd/Bayerisches Landesamt für Steuern

Viele Daten zur eigenen Person, die in die Steuererklärung gehören, liegen der Steuerverwaltung durch den Arbeitgeber oder durch Versicherungen bereits vor und können jetzt elektronisch abgerufen und in die Steuererklärung per Knopfdruck eingefügt werden.
Foto: djd/Bayerisches Landesamt für Steuern

ELSTER kann noch viel mehr

Über ELSTER kann der Steuerzahler neben der Einkommensteuererklärung einschließlich Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) noch weitere Erklärungen abgeben. Dazu gehören:

– Körperschaftsteuererklärungen
– Umsatzsteuer-Voranmeldungen
– Lohnsteuer-Anmeldungen
– Kapitalertragssteuer-Anmeldungen

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