EFSF: Betrug des deutschen Parlamentes nun offenkundig

Seit Tagen wird über die Hebelung des EFSF berichtet. Jetzt erhärtet sich die Gewissheit, dass der Bundesfinanzminister das Parlament bei der Abstimmung zu den Begleitgesetzen getäuscht hatte.

An und für sich müsste alleine deshalb der Bundestag erneut über die Ausweitung des EFSF entscheiden!!!

Frankreich versucht sogar seit Wochen eine weitere “Aufweichung” der EFSF-Bestimmungen dahingehend, dass auch BANKEN direkt über den EFSF gestützt werden können, nicht nur die EU-STAATEN.

Der Unterschied ist offenkundig: Bei direkter Bedienung der BANKEN würde auch der deutsche Steuerzahler für die Verluste der französischen Banken oder Banken anderer EU-Länder aufkommen müssen.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Bundesregierung das deutsche Parlament vorsätzlich getäuscht hat, um die tatsächlichen Absichten zu verschleiern, die längst in der EU verhandelt wurden!!!

Sollte die EFSF-Regeln dahingehend aufgeweicht werden, dass aus 440 Milliarden Euro auf einmal bis zu mehr als 2 Billionen Euro werden können und/oder BANKEN direkt über den EFSF gestützt werden sollen, dann sollte die Opposition eine erneute Abstimmung im Bundestag fordern oder hilfsweise das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Der vielfältig feststellbare Betrug des Parlamentes und der Bürger ist jedenfalls nicht länger hinnehmbar!

Dem kriminellen Treiben muss endlich ein Ende bereitet werden. Die Bundesregierung muss nachhaltig an die Rechtslage, auch bezogen auf das jüngste Urteil des BVerfG vom 07.09.2011 zu den Rettungspaketen erinnert werden. Denn bis heute wurde die gebotene Ermittlung der “Belastungsgrenze für Deutschland”, die sich direkt aus dem vorerwähnten Urteil des BVerfG ablesen lässt, nicht durchgeführt bzw. dem Parlament vorgelegt!!!

Den Taugenichtsen der UNION und der FDP muss endlich das Handwerke gelegt werden; beide Parteien missachten fortgesetzt die geltenden Rechtslage und die Rechtsfortschreibung des BVerfG. Das ist nicht länger hinnehmbar.

Weiteragen könnte helfen.



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