Ecotasa gilt auch für Mallorcas Klöster

Die ab kommenden Mai 2016 greifende Ecotasa (Tourismussteuer) soll auch für die Klöster auf Mallorca und nicht nur für Hotels, Ferienwohnungen, Herbergen, Campingplätze sowie Kreuzfahrtpassagiere gelten. So sieht es ein aktueller Gesetzesentwurf vor.

Angedacht ist ein „Obulus“ von 1 Euro pro Nacht und Übernachtungsgast. Damit schuldet man dem Umstand dass der Tourismus diese Form der Übernachtung in den Klöstern auf Mallorca immer mehr Zulauf erhält.

Insgesamt rechnet man mit Einnahmen aus der Ecotasa in Höhe von knapp 80 Milionen Euro pro Jahr.

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