Dass es Dying Light wegen der Gewaltdarstellungen nicht leicht haben wird in Deutschland war absehbar. Jetzt hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) per Eilverfahren eine Indizierung für das Spiel durchgesetzt.
Dying Light ist als solches für Deutschland schon seit der Veröffentlichung nicht zu haben gewesen. Wer es dennoch spielen wollte, griff zu einer Importversion des Spiels.
Nun handelte die die BPjM. Per Sondermitteilung ist nun bekannt, dass Dying Light auf Liste A der indizierten Spiele steht. Diese Blitzindizierung dient dazu das frisch veröffentlichte Spiel vorerst aus dem Verkehr zu ziehen und genauer zu prüfen.
Diese Indizierung bedeutet, dass eine öffentliche Werbung für Dying Light ab sofort nicht mehr stattfinden darf. Der Verkauf darf weiterhin stattfinden, wenn auch “unter der Ladentheke”. Denn mit dem Verbot der Werbung dürfen Spielhüllen auch nicht mehr im Regal der Händler stehen. Ein digitaler Vertriebsweg ist damit auch nicht möglich.
Nach Prüfung der Inhalte kann es übrigens sogar sein, dass Dying Light auf der Liste B landet. Bei entsprechender Gerichtsentscheidung kann dann daraus sogar eine bundesweite Beschlagnahmung erfolgen.
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