DSGVO

DSGVOZuerst einmal die guten Nachrichten. Niemand der einen privaten Blog (also ohne Gewinnabsicht) betreibt, muss ein Impressum hinterlegen. Auch sind die ganzen Einstellungen am Blog nicht halb so schwierig, wie in der Öffentlichkeit gerne behauptet wird, denn die Plattformbetreiber müssen selber dafür Sorge tragen, dass ihre Mitglieder rechtlich geschützt sind. So bleiben in der Regel wenige Klicks übrig, um einen Blog sicher zu machen. Bei kommerziellen Blogs und Seiten sieht das etwas anders aus, denn diese müssen ein Impressum führen (hier mehr dazu), doch eine Telefonnummer ist auch hier nicht zwingend erforderlich. Wer seine eigene Webseite betreibt, sollte beachten diese als https zu verschlüsseln, so wie es bei wp oben in der Eingabezeile zu sehen ist (grünes Schloss). Plattformen machen dies automatisch, aber eigene Seiten nicht. So muss man diese Option vom Provider (zum Beispiel 1&1 usw.) dazubuchen lassen. Dies ist teilweise kostenlos möglich oder gegen geringe Gebühr. Meine Freundin Arabella hat sich dazu eine völlig ausreichende Datenschutzerklärung eines Online Rechtsanwaltes besorgt (gibt es dort kostenlos), der sich gegen den Abmahnwahnsinn engagiert. Jetzt sind bereits 90 Prozent von euch kostenlos aus dem Schneider und ihr könnt heute noch eure Blogs alle Datenschutzsicher machen. Falls ihr selber gar keine Ahnung habt hilft Google sicher (hier ein Link für Gewerbeblogs) mit kleinen Clips und Anweisungen, wie ihr vorgehen sollt.

Warum hat mein Beitrag so lange gedauert? Zuerst habe ich versucht eine individuelle Lösung für jeden hier auf wp zu finden, aber das hat meinen zeitlichen Rahmen komplett gesprengt, weshalb ich selber noch keine Datenschutzerklärung habe. Diese wird aber noch folgen und ebenfalls rechtssicher sein, auch wenn ihr bei einer Kopie dieser Erklärung dann natürlich persönliche Anpassungen vornehmen müsst. Außerdem habe ich schon im April den Bundestag und einige Abgeordnete angeschrieben, doch nur Sören Bartol (SPD) hat mir persönlich, individuell und ausreichend geantwortet. Darüber hinaus wurden alle meine Anliegen geprüft und Antworten, sowie Links beigefügt, weshalb ich hier seinen Originaltext einfüge, der wiederum einiges an Druck aus dem Kessel nehmen dürfte, arbeitet doch die Regierung an weiteren Lösungen bezüglich eines zu erwartenden Abmahnwahnsinns.

Zitat

DSGVOMdB Sören Bartol, SPD

„Hallo Herr von Rosen,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die neue Datenschutzverordnung macht vielen Menschen gerade Sorgen, ich werde einmal versuchen zu Ihren Anmerkungen aus meiner Sicht Stellung zu beziehen.

Die Befürchtung bzgl. Abmahnungen und Vertragsstrafen wurde in den letzten Wochen immer lauter geäußert. Es lässt sich derzeit noch nicht absehen, ob die insgesamt gesteigerte Aufmerksamkeit in Bezug auf das Thema Datenschutz zu mehr Abmahnungen führen könnte oder führen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir in der SPD-Fraktion noch keine gegenüber der bisherigen Rechtslage gesteigerten Anknüpfungspunkte, weder für Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Unterlassungsklagegesetz noch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Frage, ob datenschutzrechtliche Verstöße wettbewerbsrechtlich relevant sind, ist von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt und wird irgendwann vermutlich vom EuGH entschieden werden müssen, dann mit Blick auf die DS-GVO. Angesichts der jeweiligen Komplexität datenschutzrechtlicher Fragestellungen im Einzelfall ist es jedenfalls derzeit schwer vorstellbar, daraus ein lohnenswertes Geschäftsmodell für massenhafte Abmahnungen zu etablieren..

Entscheidend für die Pflicht zur Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist nicht die Rechtsform, Art oder Größe der Institution, sondern ob, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DS-GVO gilt nicht nur für Behörden und kommerzielle Unternehmen, sondern auch für Vereine und Verbände. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, waren auch bislang schon und werden weiterhin datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sein. Ausnahme:  wenn natürliche Personen ausschließlich zu persönlichen oder familiären Tätigkeiten personenbezogene Daten verarbeiten („Haushaltsausnahme“). Diese Ausnahme gilt aber nicht für juristische Personen, d.h. auch ein eingetragener Verein oder andere Form von NGO wird seine Datenverarbeitungen grds. an der DS-GVO messen lassen müssen.

Zudem hat die SPD im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU vereinbart, dass sie den Missbrauch des Abmahnrechts insgesamt durch geeignete Maßnahmen künftig verhindern will. Hierzu bedarf es Anpassungen im Regelwerk des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit es keinen Anreiz mehr gibt Abmahnungen um der Gebühren willen zu verschicken, muss eine wirksame Deckelung der Abmahnkosten im Gerichtskostengesetz vorgenommen werden. Zudem müssen die zahlreichen Ausnahmeregelung von der Streitwertdeckelung gestrichen werden. Zudem soll der fliegende Gerichtsstand beschränkt werden.

Ende der vergangenen Legislaturperiode hat Deutschland mit dem Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz als erster Mitgliedstaat bereits das wichtigste Gesetz zur Durchführung der DS-GVO und gleichzeitig zur (teilweisen) Umsetzung der Datenschutzrichtlinie im Bereich Polizei und Justiz bereits verabschiedet. Unter Federführung des BMI wird derzeit das 2. Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz vorbereitet; hierbei geht es um Anpassungen im bereichsspezifischen Recht an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Nach ursprünglicher Planung sollte dies wie das 1. DSAnpUG-EU am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Dieser Zeitplan ist nach BMI nicht mehr zu halten. Der Entwurf dürfte mittlerweile an die 150 Artikel enthalten und erfordert allein schon rechtstechnisch eine entsprechend intensive Abstimmung. Einen offiziellen Zeitplan gibt es nicht, der Entwurf dürfte aber nicht mehr vor, sondern erst nach der Sommerpause eingebracht werden, es bleibt also wahrscheinlich noch etwas mehr Zeit, um entsprechend aufzuklären.

Ich darf Ihnen vielleicht abschließend noch den Blog meiner Kollegin Saskia Esken ans Herz legen. Sie wird nun eine Reihe starten, die bestimmt auch auf alle Ihre Fragen nach und nach Bezug nehmen wird. Den Beginn macht die Frage rund um Fotografien: https://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik/2018/05/07/datenschutz-grundverordnung/ – Wir gehen wir davon aus, dass bzgl. der Verbreitung/Veröffentlichung von datenschutzrelevanten Fotografien weiterhin die Regelungen des KUG – als nationale Ausgestaltung von Art. 85 Abs. 2 DS-GVO – Anwendung finden können und werden uns dafür einsetzen.

Dazu gibt es nun auch eine ganz neue Stellungnahme vom Bundesinnenministerium: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/it-digitalpolitik/datenschutz/16-datenschutzgrundvo-fotografien.html

Ich hoffe ich konnte Ihnen hier etwas Klarheit verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol“

Zitat Ende

Natürlich soll dieser Beitrag so oft wie möglich rebloggt, kopiert oder per Mail empfohlen werden, damit jeder diese Informationen erhält. Übrigens finde ich in Zeiten der berechtigten Politikerschelte und der Regierungsverdrossenheit doch erwähnenswert, dass zumindest einige wenige Politiker persönlich Stellung beziehen, ohne das man ihnen erst eine Kamera vor die Nase halten muss. Ich habe alle Links nach bestem Wissen und Gewissen geprüft, kann aber dennoch keine rechtliche Verantwortung zur Rechtssicherheit übernehmen. (Dies werdet ihr noch häufiger zu lesen bekommen, weil es ein Standardausschlusstext ist)

Mit besten Grüßen

Arno von Rosen


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