1. Nachtrag DSGVO

War doch klar, oder? Gestern wurde mir vom SPD Büro ein neuer Link zur Verfügung gestellt, der wieder zur Entspannung beiträgt, aber damit ihr nicht alles lesen müsst, was ich schreibe, hier mal eine Minizusammenfassung.

Es gibt im Gesetz einen Paragraphen, der verbietet, dass Seiten- oder Blogeigentümer wettbewerbsrechtlich Abgemahnt werden können. Das heißt, es wird keine Abmahnwelle wegen der neuen Datenschutzgrundverordung geben, weshalb auch niemand vor spezialisierten Kanzleien Angst haben muss. Zudem kommen immer wieder Gerüchte auf, ein Impressum wäre zwingend für jeden erforderlich, was so nicht stimmt, denn rein privat betriebene Blogs und Seiten, die weder auf kommerzielle Seiten verlinken, noch selber Dinge verkaufen, auf eigene Produkte hinweisen oder allgemein eine Gewinnabsicht haben, indem diese bewußte Werbung schalten (ACHTUNG, hier sind nicht die Werbebanner der Plattformbetreiber gemeint), benötigen kein Impressum.

Warum sind da viele Anwälte unterschiedlicher Meinung? Weil es denen ums Geschäft geht und auch eine Beratung dazu bringt Geld, Klicks oder Follower. Das Netz ist nicht mehr unschuldig, aber immer noch kostenfrei, wenn man/ frau es will.

Bitte ab sofort auch mal die Nachrichten gucken, denn dort wird es sicher zu diesem Thema viele neue Hinweise geben. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung!

Mit besten Grüßen, Arno …

DSGVO Hinweis


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