Drohnen kommen zunehmend in Mode

Allerdings ist die Verwendung und der Einsatz von Drohnen durch Privatpersonen sehr begrenzt. La Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA) (Staatliche Agentur für Flugsicherheit) hat eine Reihe von Empfehlungen über den Einsatz von Drohnen in der Öffentlichkeit (Hochzeiten, Konzerte, Demonstrationen, Prozessionen, Parks, Strände) veröffentlicht.

Die von der staatlichen Agentur veröffentlichten Broschüre zielt darauf ab, die Öffentlichkeit aufzuklären, „die Drohnen sind kein Spielzeug, sie sind Flugzeuge“ und müssen „in den entsprechenden Räumen und unter Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen“ verwendet werden.

Verboten ist der „Drohnenflug“ darüber hinaus ebenso in der Nacht, in der Nähe von Flughäfen, Flugplätzen, Hubschrauberlandeplätze oder oder in der Nähe von Paragliding, Ultraleichtfliegen, Fallschirmspringen und so weiter. Auch die europäische Gesetzgebung besagt, dass kein Fluggerät fahrlässig oder leichtfertig geführt werden darf und das Leben oder Eigentum anderer zu gefährden.

EASA weist darauf hin dass der rücksichtslose Einsatz einer Drohne mit einer Geldbusse von bis zu 225.000 € bestraft werden kann.

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