Drohnen-Gesetze in Europa

In diesem Artikel stelle ich dir die aktuellen Regeln für Drohnen-Piloten in Europa vor. 

Für eine bessere Übersicht haben wir die Bestimmungen anschaulich in zwei Europakarten zusammengefasst: Die erste Karte ist für die private Verwendung von Drohnen und die zweite Karte stellt die Bestimmungen für kommerzielle Drohnen dar.

Drohnen-Gesetze für private Piloten
Drohnen-Gesetze für gewerbliche Piloten

Legende
  • Grün bedeutet, dass der Einsatz jeweils ohne vorherige Genehmigung im Rahmen der gültigen Bestimmungen erfolgen kann. Wenn du dich außerhalb der Vorschriften bewegen möchtest, kannst du i. d. R. eine Sondergenehmigung beantragen. In einigen Ländern darfst du zwar ohne Genehmigung fliegen, allerdings nur ohne eine montierte Kamera. Diese Länder sind nicht grün – sondern gelb – nmarkiert; da die meisten Piloten sicherlich Film- und Fotoaufnahmen erstellen wollen.
  • Gelb bedeutet, dass du dich bzw. deine Drohne vor dem Fliegen registrieren , eine Genehmigung beantragen oder sogar eine Prüfung bestehen musst. Die Details erfährst du weiter unten.
  • Rot bedeutet, dass das Inbetriebnehmen von Multikoptern generell verboten ist. In diesen Ländern solltest du besonders vorsichtig sein, denn schon am Flughafen kann deine Drohne teilweise nach den Gesetzen beschlagnahmt oder du kannst nur wegen dem Besitz der Drohne verhaftet werden.
  • Grau bedeutet, dass ich keine zuverlässigen Informationen gefunden bzw. ich die Drohnen-Gesetze nicht ausreichend verstanden habe. Falls du hier weiterhelfen kannst, würde ich mich riesig über einen Kommentar freuen!

Bevor du hier startest, solltest du dir auch meinen Artikel zu den internationalen Drohnen-Gesetzen ansehen. Dort liste ich allgemeine Sicherheitsvorkehrungen auf, die du immer beachten solltest, und nenne Tipps zum Umgang mit No-Fly-Areas. In unserem Blog kannst du außerdem unsere Erfahrungen nachlesen, wie wir mit einer Drohne um die Welt reisen. Falls du noch auf der Such nach einem Drohnen-Rucksack bist, helfen wir dir mit unserem Vergleich gern weiter.

Inhaltsverzeichnis:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern

Belgien

Belgien ist in den letzten Zügen der Gesetzgebung. Leider wird es nur auf privaten Grundstücken legal sein, eine Drohne zur Freizeitbeschäftigung zu nutzen.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: unbekannt
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Genehmigung der Luftverkehrsbehörde notwendig; Flüge in öffentlichem Raum sind mit Genehmigung gestattet
Maximale Flughöhe: 10 Meter (privat) / 90 Meter (gewerblich)
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: BRF

Dänemark

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 7 kg
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: keine Unterscheidung zw. privater und geschäftlicher Nutzung
Maximale Flughöhe: 100 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: UAS Test Center

Deutschland

In Deutschland ist das Fliegen einer Drohne unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 5 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde muss beantragt werden
Maximale Flughöhe: 100 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: 25 mW bei 5,8 GHz (Mehr Leistung als Funkamateur möglich)
Hilfreiche Links: Drohnen.de

Estland

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: unbekannt
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: unbekannt
Maximale Flughöhe: 152 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: 2,4 GHz und 5,8 GHz
Hilfreiche Links: The Drone Info

Frankreich

Klasse Motiv - aber nicht für Drohnen

Klasse Motiv – aber nicht für Drohnen

Die Gesetze für Drohnen in Frankreich sind relativ kompliziert und unfreundlich für uns Anwender. 2016 wurden die Gesetze in Frankreich etwas vereinfacht. Soweit ich die Neuerungen verstehe, darfst du für private Zwecke unbürokratisch fliegen, solang die Entfernung zwischen dir und deiner Drohne nicht mehr als 200 Meter beträgt. Sobald dein Kopter eine vorher einprogrammierte Stecke im Autopilot abfliegt, darf das Abfluggewicht maximal 1 Kilogramm betragen und die Flugdauer darf acht Minuten nicht übersteigen. Unabhängig vom Zweck des Fluges werden Manöver in vier Szenarien unterschieden:

  • S1: Maximale Distanz von 200 Metern in unbesiedeltem Gebiet
  • S2: Distanz bis zu einem Kilometer und damit teilweise ohne Sichtkontakt in unbesiedeltem Gebiet
  • S3: Maximale Distanz von 100 Metern in besiedeltem Gebiet
  • S4: Flüge in unbesiedeltem Gebiet, die die Beschränkungen von S1 und S2 übersteigen

Welche genauen Auswirkungen diese Klassifikation hat, kann ich dir dir leider nicht sagen. Falls du mehr weißt, lass es uns doch in den Kommentaren wissen.

In Paris sind Drohnen nicht erwünscht.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 2 Kilogramm / 1 Kilogramm bei GPS-gesteuertem Autopilot
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Pilotentest muss in französischer Sprache absolviert werden
Maximale Flughöhe: 150 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: France.fr NPR: Drohnen über Paris, Neuregelung 2016

Griechenland

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 7 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Keine Angaben gefunden
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: UAViators

Großbritannien

In Großbritannien darfst du deine Drohne aufsteigen lassen. Die maximale erlaubte horizontale Entfernung beträgt 500 Meter.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: ab 7 Kilogramm gelten bestimmte Bedingungen
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Erlaubnis von der CAA muss beantragt werden.
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: 2.4 GHz ohne Leistungsbeschränkung mit digitalem Funk; 5.8 GHz im Bereich von 5.725 bis 5.875 MHz
Hilfreiche Links: UAV Systems, Civil Aviation Authority

Die Tower Bridge am Tag

Irland

In Irland ist das Fliegen von Multikoptern für private Zwecke erlaubt. Ab einem Abfluggewicht von 1 Kilogramm ist jedoch eine vorherige Registrierung notwendig. Eine Besonderheit in Irland ist, dass sich deine Drohne maximal 500 Meter von dir wegbewegen darf. Die IAA hat auf ihrer Website sehr transparent die Regularien inklusive aller Prozesse dokumentiert.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 7 Kilogramm; ab 1 Kilogramm Registrierung notwendig
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: kommerzielle Drohnenpiloten müssen eine aerial works permission sowie ein permission to operate an RPAS in Irish airspace Zertifikat einholen
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: IAA: Regeln und Formulare, UAV Systems

Island

Auch in Island sind neue Drohnengesetze in Arbeit. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln hat die ISAVIA ein Dokument zusammengestellt mit den aktuell geltenden Bestimmungen (siehe Link).

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 5 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: unbekannt
Maximale Flughöhe: unbekannt
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: ISAVIA

Italien

Ähnlich wie in Irland gibt es auch in Italien eine Beschränkung, wie weit sich eine Drohne vom Piloten entfernen darf. Dieses Limit liegt bei 149 Metern. Für Italien ist zudem eine Haftpflichtversicherung notwendig.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 25 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: keine besonderen Bedingungen
Maximale Flughöhe: 70 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: auf 2,4 GHz und 5,8 GHz mit maximal 100mW
Hilfreiche Links: ENAC, UAV Systems

Lettland

In Lettland müssen Drohnenpiloten mindestens 18 Jahre alt sein. Dein Kopter muss in Lettland über eine Failsafe-Funktion verfügen und du darfst keine Metall-Propeller verwenden.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 29 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: unbekannt
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: LIKUMI

Litauen

In Litauen darf sich die Drohne maximal 1.000 Meter von dir entfernen.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 25 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: unbekannt
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: CAA

Hier machen wir unsere Phantom 2 Drohne von DJI gerade startklar

Hier machen wir unsere Phantom 2 Drohne von DJI gerade startklar

Luxemburg

Auch Luxemburg befindet sich gerade im Gesetzgebungsverfahren. Die vorübergehend geltenden Bestimmungen wurden von der Direction de L’Aviation Civile (DAC) online zusammengefasst. Darunter fällt die Vorschrift, dass Drohnen über eine integrierte Landing-Funktion besitzen müssen, falls es zu einem technischen Defekt kommt.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 2 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: unbekannt
Maximale Flughöhe: 50 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: DAC

Niederlande

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 25 Kilogram
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: nur mit Genehmigung
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: ILENT, Rijksoverheid: Privater Gebrauch, Rijksoverheid: Kommerzieller Gebrauch, Drohnen-Forum.de

Norwegen

Seit 2016 gelten neue Regeln in Norwegen. Soweit ich das Gesetz verstehe, brauchen private Piloten keine spezielle Erlaubnis einholen. Sie werden als Modellflieger klassifiziert. Bei kommerziellen Absichten werden die Flugmanöver in drei Kategorien eingeteilt:

  • RO 1: Fluggewicht unter 2,5 Kilogramm und maximale Geschwindigkeit von 60 Knoten. Vor jedem Start muss der Flug gemeldet werden, Der Name des Piloten muss mit Telefonnummer am Kopter befestigt werden und du musst ein Log-Buch führen.
  • RO 2: Fluggewicht bis 25 Kilogramm und maximale Geschwindigkeit von 80 Knoten. Erfordert spezielle Lizenzierung des Piloten.
  • RO 3: Alle Manöver, die die bisherigen Spezifikationen übersteigen

Die vollständigen Bedingungen für die einzelnen Kategorien kannst du unter dem unten angegebenen Link nachlesen. Unabhängig davon, ob du privat oder geschäftlich fliegst, muss dein Multikopter über eine Fail-Safe-Funktion verfügen. FPV-Flüge sind nur mit einem Spooter erlaubt.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: unbekannt
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Erfordert vorherige Anmeldung oder entsprechende Lizenz; siehe oben
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: 2, GHz und 5,8 GHz
Hilfreiche Links: Luftfartstilsynet: Regulations concerning aircraft without a pilot on board

Österreich

Seit 2014 gelten in Österreich sehr strenge Regeln zum Betrieb von unbemannten Flugsystemen. Potentielle Drehorte werden in vier verschiedene Kategorien aufgeteilt:

  1. Unbebautes Gebiet
  2. Unbesiedeltes Gebiet
  3. Besiedeltes Gebiet
  4. Dichtbesiedeltes Gebiet

Für jede der Kategorien gibt es spezielle Bedingungen und Genehmigungen. Zudem werden unbemannte Flugsysteme in diverse Kategorien eingeteilt. Soweit ich die Regeln verstehe, musst du keine Genehmigung beantragen, wenn du folgende Bedingungen erfüllst:

  • Unentgeltlicher, nicht gewerblicher Flug zur Freizeitbeschäftigung
  • Maximales Gewicht des Multikopters von 25 Kilogramm
  • Flug außerhalb von Sicherheitszonen
  • Maximaler Flugradius von 500 Metern

Das Bewilligungsverfahren erscheint mir sehr kompliziert. Im Netz habe ich auch gelesen, dass die Verfahren mehrere Monate andauern. Zuständig für die Anträge ist die Austo Control.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 25 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Je nach beabsichtigten Flugmanövern und Ausrüstung ist eine Betriebserlaubnis bei der Austro Control zu beantragen
Maximale Flughöhe: 150 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: 2,5 GHz mit max. 10 mW; 5,8 GHz mit max. 25 mW
Hilfreiche Links: Austrian Aviation, HDRR.at, Austro Control

Rumänien

Drohnen in Rumänien dürfen nicht mit einem FPV-Sender ausgestattet werden.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 1 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: unbekannt
Maximale Flughöhe: unbekannt
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt

Unsere DJI Phantom 2 im Einsatz

Unsere DJI Phantom 2 im Einsatz mit einem Zenmuse H3-3D und der GoPro Hero 4 Black Edition

Russland

Die Gesetzeslage bezüglich unbemannten Flugsystemen ist schwer zu durchschauen. Die letzte Meldung, die ich dazu gefunden habe, stammt aus dem April 2015 und besagt, dass die Regierung entsprechende Regeln verabschiedet. Zudem gab es zur selben Zeit eine Konferenz, bei der Vorschläge für die Gesetzgebung erarbeitet werden sollte. Leider habe ich nichts davon gelesen, dass die Drohnen-Gesetze in Russland bereits in Kraft getreten sind.

Unterdessen ist bekannt, dass Firmen ihre Drohnen zur Auslieferung von Waren bzw. von Pizza nutzen. Daher glaube ich, dass das Fliegen einer Drohne bis jetzt möglich ist. Auf der anderen Seite ist mir aber unklar, ob eine Genehmigung notwendig ist. Natürlich alles ohne Gewähr!

Hilfreiche Links: Konferenz-Einladung vom Aviacenter, RAPSI, ECN zur Pizza-Auslieferung, Russia Beyond the Headlines

Schweden

In Schweden sehen die Drohnen-Gesetze vor, dass sich dein Kopter maximal 500 Meter von dir entfernen darf. Darüber hinaus habe ich verstanden, dass eine maximale Flughöhe von 120 Metern erlaubt ist und dass du ein Flug-Logbuch führen musst.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: unbekannt
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Genehmigung erforderlich
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: Transport Styrelsen, The Drone Info, Svergie Radio

Schweiz

Die Schweiz regelt den Umgang mit Drohnen recht einfach. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen Drohnen ohne vorherige Genehmigung starten. Ab einem Drohnen-Gewicht von 500 Gramm wird eine Haftpflichtversicherung im Umfang von mindestens einer Million Franken verlangt. Kantone und Gemeinden sind darüber hinaus berechtigt, weitere Regulierungen vorzunehmen. Zürich hat bereits besondere Bestimmungen erlassen.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 30 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: In der Schweiz wird nicht nach privaten und gewerblichen Gebrauch unterschieden
Maximale Flughöhe: unbekannt
Frequenzbestimmungen für FPV: 2,4 GHz mit maximal 100 mW; 5,8 GHz mit maximal 200 mW
Hilfreiche Links: Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAKOM

Slowakei

In der Slowakei musst du dich vor einem Flug registrieren und Tests ablegen.

Hilfreiche Links: Linus Tech Tips

Slowenien

In Slowenien ist das Fliegen offensichtlich erlaubt. Beschränkungen zu Fluggewicht und Flughöhe habe ich nicht gefunden.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: unbekannt
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: unbekannt
Maximale Flughöhe: unbekannt
Frequenzbestimmungen für FPV: 2.4 GHz und 5.8 GHz bis 100 mW Sendeleistung
Hilfreiche Links: Uradni List

Spanien

In Spanien ist die Gesetzeslage sehr verwirrend, weil sich die Regulierungen häufig geändert haben. Aktuell scheint es für Privatpersonen möglich zu sein, mit einer Drohne zu fliegen. Nicht erlaubt ist das Fliegen in Städten.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 2 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Pilotenschein der AESA notwendig sowie Registrierung von Drohne und Pilot
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV:
Hilfreiche Links: The Drone Info, Deutsche Zusammenfassung für Hobby-Piloten, Deutsche Zusammenfassung für kommerzielle Flüge

Tschechische Republik

In der Tschechei darfst du in einem Radius von 300 Metern fliegen.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 20 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Lizenz von der Civil Aviation Authority (UCL) notwendig
Maximale Flughöhe: 100 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: Prague Post

Zypern

In Zypern darfst du nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen, wenn du eine Drohne steuerst. Zudem ist eine vorherige Registrierung beim Civil Aviation Department notwendig. Falls du Bilder aus der Luft machen möchtest, musst du eine weitere Genehmigung beantragen.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 2 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Keine besonderen Bestimmungen
Maximale Flughöhe: 30 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: Guidance on the operation of drones, Application for aerial photo

Welche Erfahrungen hast du im europäischen Ausland gesammelt? Verrate es uns in den Kommentaren!

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