Wir mussten schon im Sommer berichten, dass die Mobilprovider mit allen legalen und illegalen Tricks ihre Kunden beim Urlaub in der EU weiter abzocken.
Das freie Roaming in der EU klappt auch in diesem Jahr nicht wirklich bei allen Mobilfunk-Anbietern.
Jetzt hat das Landgericht Frankfurt eine von der Verbraucherzentrale durchgesetzte einstweilige Verfügung gegen den Mobilprovider Drillisch bestätigt, gab die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gestern bekannt.
Drillisch Online vertrieb laut Verbraucherzentrale unter ihren Marken Winsim und Smartmobil Mobilfunktarife, in denen an Stelle des EU-regulierten Tarifs ein Europa-Paket voreingestellt war, das man bei Vertragsschluss nicht abwählen konnte.