Verheiratete genießen die steuerlichen Vorteile aus der doppelten Haushaltsführung schon länger. Nun können auch Paare ohne Trauschein den zweiten Hausstand in ihrer Steuererklärung geltend machen. Wer also wegzieht, um mit dem Lebensgefährten zusammenzuleben, kann die Kosten für den zweiten Wohnsitz – den am Arbeitsort – geltend machen. Die bisher geltende Regelung hob der Bundesfinanzhof damit auf (BFH, Az.: VI R 47/09).
Doppelter Haushalt auch für Ledige
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
Zum Original-Artikel"Recht kurzweilig" ist unregelmäßig Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschafts(rechts)journalistin. Schwerpunkte sind Steuer- und Arbeitsrechtsthemen. Alle Beiträge unterliegen dem Urheberrecht, sind publiziert und damit von Verlagen bezahlt. Die Verwertung unterliegt demzufolge der Genehmigung...