Doppelter Haushalt auch für Ledige

Verheiratete genießen die steuerlichen Vorteile aus der doppelten Haushaltsführung schon länger. Nun können auch Paare ohne Trauschein den zweiten Hausstand in ihrer Steuererklärung geltend machen. Wer also wegzieht, um mit dem Lebensgefährten zusammenzuleben, kann die Kosten für den zweiten Wohnsitz – den am Arbeitsort – geltend machen. Die bisher geltende Regelung hob der Bundesfinanzhof damit auf (BFH, Az.: VI R 47/09).

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