Doppelter Haushalt auch für Ledige

Verheiratete genießen die steuerlichen Vorteile aus der doppelten Haushaltsführung schon länger. Nun können auch Paare ohne Trauschein den zweiten Hausstand in ihrer Steuererklärung geltend machen. Wer also wegzieht, um mit dem Lebensgefährten zusammenzuleben, kann die Kosten für den zweiten Wohnsitz – den am Arbeitsort – geltend machen. Die bisher geltende Regelung hob der Bundesfinanzhof damit auf (BFH, Az.: VI R 47/09).

Ähnliche Beiträge

News und Infos

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Kerzen selber gießen: einfache Anleitung mit Einkaufsliste
wallpaper-1019588
Washoku erklärt: Was die traditionelle japanische Küche ausmacht + 10 Rezepte
wallpaper-1019588
Schildkrötenteich winterfest machen: Tiefe und Technik prüfen
wallpaper-1019588
[Comic] Absolute Green Lantern [2]